Angriff auf Bürgerrechte: Linksfraktion unterstützt Klage gegen Staatstrojaner
Die Bundesregierung macht sich zum Instrument von Polizei und Geheimdiensten und fährt einen ungebremsten Angriff auf Privatsphäre und Bürgerrechte.
Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder eingeführt und derzeit nur ausgesetzt. Gerüchteweise soll ein Kompromiss auf europäischer Ebene helfen, den vom Europäischen Gerichtshof festgelegten Schutzstandard zu umgehen und aufzuweichen. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat inzwischen weitreichende Überwachungsrechte und -mittel zur Verfügung gestellt bekommen: Raster- und Schleierfahndung, Staatstrojaner und Online-Durchsuchung. Auch zur Strafverfolgung können Quellen-TKÜ – die freundliche Umschreibung des Staatstrojaners - und Onlinedurchsuchung inzwischen eingesetzt werden. Als wäre es ein Wettlauf, verschärfen derzeit die Länder die Polizeigesetze. Dabei bleiben Grund- und Menschenrechte auf der Strecke. Deshalb verdient der Widerstand dagegen wie die Proteste gegen die verschärften Polizeigesetze in den Ländern, die Verfassungsklagen gegen den automatisierten Zugriff auf die Bilddateien der Meldebehörden oder den Staatstrojaner jede Unterstützung.
Überwachungsfanatismus zielt auf "gläsernen Bürger"
Und nun – so lassen Äußerung des Innenministeriums befürchten – will auch der Verfassungsschutz Trojaner nutzen dürfen. Das Ziel dieses Überwachungsfanatismus ist der "gläserne Bürger". Während die Zahl der erfassten Straftaten seit Jahren sinkt, arbeiten Behörden und Regierung weiterhin an dem Szenario einer steigenden Kriminalität. Damit sollen Ängste geschürt werden, die dann weitere Ausweitungen behördlicher Befugnisse begründen sollen. Mit der Durchleuchtung privater Dateien und elektronischer Kommunikation werden nie allein die "Zielperson", sondern alle Menschen, die mit ihr in Kontakt stehen ins Visier genommen. Die Privatsphäre wird abgeschafft.
Dazu kommen noch die Kosten, die kaum zu rechtfertigen sind. Für die Terroraufklärer des BKA stehen bei solchen Maßnahmen inzwischen rund um die Uhr mehrere Richterinnen am Amtsgericht Wiesbaden zur Verfügung, um die Überwachungsmaßnahmen live zu kontrollieren. Ein entsprechender Einsatz von Trojanern durch Länder und Verfassungsschutz müsste ähnlich ressourcenaufwändig sein, um wenigstens einen Mindeststandard einzuhalten. Dass der Geheimdienst überhaupt eine ständige richterliche Kontrolle zulassen würde, ist jedoch völlig ausgeschlossen.
Politische Irrfahrt beenden
Die Erfahrung mit anderen politischen Irrfahrten wie beispielsweise den Harz-IV-Gesetzen zeigt außerdem, dass derartig fragwürdige Gesetze eine Klagewelle zur Folge haben, deren Kosten für den Staat immens sein werden. Die massenhaft fehlerhaften Asyl-Bescheide des BAMF müssen ebenfalls aufwendig durch die Gerichte repariert werden.
Aus Verantwortung gegenüber geltendem Recht, um unnötige horrende Kosten zu vermeiden und aus linker, bürgerrechtlicher Überzeugung begrüßen wir die Klage des Vereins Digitalcourage e.V.

Martina Renner ist stellvertretende Parteivorsitzende und Mitglied des Bundestages, im Innenausschuss und stellvertretend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Sie ist im Kuratorium der Bundeszentrale für Politische Bildung im Beirat des Bündnis für Demokratie und Toleranz vertreten sowie Sprecherin für antifaschistische Politik der Linksfraktion im Bundestag und Obfrau im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz.
Twitter @martinarenner
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