Schwachstellen bei der Verfolgung rechten Terrors

Martina Renner
Geheimdienste/BürgerrechteNeuNSU/AntifaschismusPMRechts

Während für die Sicherheitsbehörden der Feind stets links stand, geriet der rechte Terror erst nach der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) in den Fokus der Generalbundesanwaltschaft. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf Martina Renners Kleine Anfrage zu Terrorismusverfahren des Generalbundesanwalts (GBA) seit 2021. Darin werden aktuell 32 Verfahren zum Rechtsterror national aufgeführt, das älteste davon stammt aus dem Jahr 2012. Offenbar hat erst die Selbstenttarnung des NSU im Jahr zuvor den obersten Ermittler der Bundesrepublik auf den Plan gerufen, sich mit rechtsterroristischen Strukturen zu befassen. Dies wird der Kontinuität des Rechtsterrors und seiner Netzwerke seit den 1980er Jahren nicht gerecht. Mit der Kategorie „PMK nicht zuzuordnen“ werden zudem extrem rechte Gruppierungen entpolitisiert, die einen 'Tag X' des Umsturzes durch Anschläge und Sabotage herbeiführen wollen. Dies wird sich fatal auf die Ermittlungsrichtung und anstehende Gerichtsprozesse auswirken. Diese Schwachstellen erschweren die Verfolgung und systematische Erfassung rechten Terrors. Die gesamte Antwort auf die Kleine Anfrage lesen Sie hier