Forderung nach Verbot des „Hamas-Dreiecks“ ist typischer Schnellschuss
Die Forderung nach einem Verbot des sogenannten roten ´Hamas-Dreiecks´ ist ein typischer Schnellschuss, der jüdisches Leben nicht wirklich schützt, sondern Tatkraft vorspiegeln soll. Hintergrund ist der Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses, dass das Land sich bei der Bundesregierung für ein Verbot dieses Hamas-Dreiecks einsetzen soll. Für die Betroffenen ist es ein weiterer Schlag ins Gesicht, wenn solche Ankündigungen keine Folgen haben. Davon aber muss tatsächlich ausgegangen werden, wenn man sich die Folgen des Betätigungsverbotes der Hamas von November 2023 ansieht. Bundesinnenministerin Faeser hatte das Verbot verhängt, weil die Organisation das Ziel verfolge, den Staat Israel zu vernichten. Zweifelhaft ist die Behauptung der Innenministerin, damit habe man den Aktivitäten der Hamas in Deutschland ein Ende gesetzt. Denn in der Realität ist die Bundesregierung ahnungslos, ob und wie viele Verfahren gegen die Terrororganisation nach dem Verbot eingeleitet wurden. Vermutlich sind auch die Folgen eines Verbotes für das ´Hamas-Dreieck´ unklar, so dass die Betroffenen sich des Schutzes durch die Behörden nicht sicher sein können. Die Antwort auf Martina Renners Frage zu den Verfahren nach dem Hamas-Verbot finden Sie hier