Nazis und Reichsbürger endlich konsequent entwaffnen!

Martina Renner

Unter dem Eindruck der Selbstenttarnung des NSU hatte die Innenministerkonferenz im Dezember 2011 eine Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen der Länder, des BKA und des Bundesamtes für Verfassungsschutz eingerichtet. In ihrem Abschlussbericht forderten sie Anfang 2012, die Überprüfung waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse zu intensivieren und den Zugang zu Schusswaffen und Sprengstoff in Freizeit und Beruf zu begrenzen. Dafür sollte der legale Waffen- und Sprengstoffbesitz für Personen mit rechtsextremistischem Hintergrund verhindert oder zumindest erschwert werden. Vorgesehen war, Waffen, Waffenscheine und Sprengstoffe einzuziehen und den Zugang zu Waffen über die Mitgliedschaft in Sportvereinen, Jagdverbänden oder im Reservistendienst einzuengen. Dafür wollte man Datenbestände von Polizei und Verfassungsschutz optimieren, die waffen- und sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen standardisieren sowie Informationen über Strukturen, maßgebliche Aktivitäten und Akteure der rechtsextremistischen Szene austauschen.

Schon damals war aufgefallen, dass Rechtsextremisten im Umfeld des NSU ganz legal solche Erlaubnisse besaßen. Dazu gehört u.a. Andreas G. aus Thüringen, der Anfang der 2000er Jahre den „Nationalen Sozialisten Altenburger Land“ angehört haben soll und dessen Bruder, der Hammerskin Thomas G., mit dem NSU-Trio eng befreundet war. Dennoch hatte Andreas G. schon 2008 eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erhalten. Aber auch zwölf Jahre später wissen die Behörden offenbar nicht mehr! Meine Frage, wie viele Rechtsextremisten und Reichsbürger eine Erlaubnis als Waffenhändler oder -hersteller haben, kann die Bundesregierung mangels Informationen gar nicht beantworten. Mangels entsprechender Daten kann die Bundesregierung auch nicht die Frage beantworten, wie viele Rechtsextremisten und Reichsbürger eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis haben.

Zu den Mitgliedern der sogenannten „Patriotische Union“ gehörte mit Markus M. aus Chemnitz bspw. ein lizensierter Waffenhändler, der Munition und Patronen selbst herstellen konnte und das Material dafür lagerte. M. hatte seine Erlaubnisse erhalten, obwohl er noch 2007 Mitglied der NPD war. Als Polizeibeamte im März 2023 eine zweite Durchsuchung gegen die Prinz-Reuß-Gruppe durchführten, wurden sie in Reutlingen von Markus L. mit Schüssen empfangen und Beamte dadurch verletzt. L. besaß legal über 20 Waffen und durfte mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis seine eigene Munition herstellen und das Material dafür erwerben! Viele Schützen haben eine solche Erlaubnis, um ihre eigenen Patronen herzustellen. Die Behörden wissen das aber fast nie. Im Juli 2024 wurde ein Reichsbürger in Aldingen (BaWü) verhaftet. beschlagnahmt wurden insgesamt mehr als tausend Waffen sowie 1,5 Tonnen Munition und Sprengstoff. Der Mann war ein gewerblicher Waffenhändler!

Der Einsatz von Sprengstoff spielte in den Planungen rechtsterroristischer Gruppen immer wieder eine Rolle: Die „Vereinten Patrioten“ wollten am Tag X mit Sprengstoffanschlägen auf die Stromversorgung ihren Umsturz beginnen. Die Rechtsterroristen der „Gruppe S“ verfügten über selbstgebaute Sprengsätze und Handgranaten, mit denen Anschläge gegen Moscheen und Geflüchtete verübt werden sollten. Zum Umfeld der Naziprepper von „Nordkreuz“ gehörten aktive und ehemalige Polizisten und Soldaten wie ein Angehöriger des KSK, der in seinem Garten neben Waffen und Munition auch 2 kg Plastiksprengstoff versteckt hatte.

Das ist ein Skandal und gefährdet Menschenleben! Es ist überfällig, dass die Behörden die Bedrohungslage vollständig in den Blick nehmen und auch alle Erlaubnisse überprüfen! Denn Nazis und Reichsbürger müssen konsequent entwaffnet werden.