Pläne für weitere Vorratsdatenspeicherung stoppen

Martina Renner
Geheimdienste/BürgerrechteNeu

Die Entscheidung des EUGH zum deutschen Versuch einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist eindeutig. Eine Speicherung dieser Daten ist nur in Ausnahmefällen und sehr begrenzt zulässig. Diese Grenze hatte das deutsche Gesetz gegen alle Warnungen der Fachleute überschritten. Diese Klatsche war vorhersehbar. Anlasslose Massenüberwachung ist weder mit dem Grundgesetz noch mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar!

Aber es wird nicht der letzte Versuch sein, wider besseren Wissens solche Vorratsdatenspeicherungen einzuführen. Denn schon wird die Werbetrommel für eine Neuauflage von der Bundesinnenministerin selbst gerührt. Nun sollen es die IP-Adressen sein, die die Telekommunikationsunternehmen nach dem Motto „Man weiß ja nicht, wann man es mal braucht“ zu Millionen speichern sollen. Diese Pläne sollten sofort gestoppt werden!