Wie rechtsextreme Vereine trotz Verbot weitermachen

Quelle: www.deutschlandfunk.de

Zwar werde in der Regel ein mögliches Verbot nach Vereinsgesetz durch den Verfassungsschutz vorbereitet, der auch das entsprechende Material zusammenstelle, sagt Renner. Allerdings bleibe dann oft der zweite Schritt aus – also, dass vom Verfassungsschutz eine Schnittstelle zu den Staatsanwaltschaften geschaffen werde, die einen strafrechtlichen Prozess anstoßen könnten. „Wenn das unterbleibt – und das unterbleibt sehr häufig –, dann verpufft es“. Mehr lesen Sie hier