Wie rechtsextreme Vereine trotz Verbot weitermachen
Zwar werde in der Regel ein mögliches Verbot nach Vereinsgesetz durch den Verfassungsschutz vorbereitet, der auch das entsprechende Material zusammenstelle, sagt Renner. Allerdings bleibe dann oft der zweite Schritt aus – also, dass vom Verfassungsschutz eine Schnittstelle zu den Staatsanwaltschaften geschaffen werde, die einen strafrechtlichen Prozess anstoßen könnten. „Wenn das unterbleibt – und das unterbleibt sehr häufig –, dann verpufft es“. Mehr lesen Sie hier