Aktuelles
Schnelle und wirksame Disziplinarverfahren gibt es nicht durch bloße Abkürzungen
Rechtsextreme Einstellungen verschwinden nicht durch verkürzte Disziplinarverfahren. Solche symbolischen Initiativen polieren nur die Fassade. Es braucht Haltung und Kompetenz der Dienstvorgesetzten und Verantwortlichen sowie klare Fristen. Martina Renners Rede im Bundestag zur Beratung des Gesetzesentwurfs zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen,
die Bundesregierung will das Disziplinarrecht beschleunigen. Extremisten - so steht dort - sollen so schneller aus dem Dienst entfernt werden. Wir werden uns das Vorhaben hier sehr genau anschauen. Einiges lässt sich aber schon jetzt sagen.
Wer sich mit den Zahlen beschäftigt, weiß: der immer wieder von Ihnen als linker Fall genannte kiffende Hausmeister beim LKA Berlin, wird wohl eher nicht gemeint sein. Es geht um Neonazis, Reichsbürger, also die extreme Rechte.
Dann sollte man das auch klar sagen. Der Verfassungsschutz hatte zuletzt von 327 in den Sicherheitsbehörden des Bundes und Länder gesprochen.
Bekannt werden diese sogenannten Einzelfälle bisher meist durch Zufallsfunde bei anderen Ermittlungen oder aufgrund antifaschistischer oder journalistischer Recherche. Das zeigt doch: es gibt immer noch viele Beamt*innen, die wegsehen, solche Vorfälle nicht melden oder sie sogar decken. Diesem Schweigekartell muss mit anderen Mitteln begegnet werden.
Im Kern unserer Debatte hier stehen die so genannten statusrelevanten Maßnahmen. Das ist etwa die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Sie machen nur einen geringen Teil der Disziplinarverfahren aus. Und ja, sie dauern viel zu lange, 45 Monate im Schnitt. Es ist richtig, dass Sie das beschleunigen wollen. Aber der Weg ist aus unserer Sicht ungeeignet.
Andere Maßnahmen würden aus unserer Sicht Tempo und Qualität verbessern: klare Qualifikationsanforderungen an diejenigen, die Disziplinarverfügungen erlassen. Klare Fristen, innerhalb derer solche Verfügungen stehen müssen. Und auch präzise inhaltliche Vorgaben im Gesetz, welche Vergehen wie zu ahnden sind.
Richtig finden wir, dass zukünftig auf schwere Fälle von Volksverhetzung die sofortige Entlassung folgt. Alles Weitere müssen wir hier noch prüfen und auch mit Hilfe von Sachverständigen beraten.
Vielen Dank!
[es gilt das gesprochene Wort, den Gesetzesentwurf finden Sie hier]
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Der Geschichtsrevisionismus wird nicht bei der Verklärung der Kolonialverbrechen enden!
"Die Forderung reaktionärer Kräfte, den Kolonialismus „differenziert zu betrachten“, ist nichts anderes als der Versuch, die Verbrechen zu relativieren. Auch deshalb ist die Rückgabe der Benin-Bronzen richtig und wichtig! Es geht um die Anerkennung von begangenem Unrecht" Martina Renners Rede zur aktuellen Stunde zur "Restitution der Benin-Bronzen"… Weiterlesen
Schnelle und wirksame Disziplinarverfahren gibt es nicht durch bloße Abkürzungen
Rechtsextreme Einstellungen verschwinden nicht durch verkürzte Disziplinarverfahren. Solche symbolischen Initiativen polieren nur die Fassade. Es braucht Haltung und Kompetenz der Dienstvorgesetzten und Verantwortlichen sowie klare Fristen. Martina Renners Rede im Bundestag zur Beratung des Gesetzesentwurfs zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen,
die Bundesregierung will das Disziplinarrecht beschleunigen. Extremisten - so steht dort - sollen so schneller aus dem Dienst entfernt werden. Wir werden uns das Vorhaben hier sehr genau anschauen. Einiges lässt sich aber schon jetzt sagen.
Wer sich mit den Zahlen beschäftigt, weiß: der immer wieder von Ihnen als linker Fall genannte kiffende Hausmeister beim LKA Berlin, wird wohl eher nicht gemeint sein. Es geht um Neonazis, Reichsbürger, also die extreme Rechte.
Dann sollte man das auch klar sagen. Der Verfassungsschutz hatte zuletzt von 327 in den Sicherheitsbehörden des Bundes und Länder gesprochen.
Bekannt werden diese sogenannten Einzelfälle bisher meist durch Zufallsfunde bei anderen Ermittlungen oder aufgrund antifaschistischer oder journalistischer Recherche. Das zeigt doch: es gibt immer noch viele Beamt*innen, die wegsehen, solche Vorfälle nicht melden oder sie sogar decken. Diesem Schweigekartell muss mit anderen Mitteln begegnet werden.
Im Kern unserer Debatte hier stehen die so genannten statusrelevanten Maßnahmen. Das ist etwa die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Sie machen nur einen geringen Teil der Disziplinarverfahren aus. Und ja, sie dauern viel zu lange, 45 Monate im Schnitt. Es ist richtig, dass Sie das beschleunigen wollen. Aber der Weg ist aus unserer Sicht ungeeignet.
Andere Maßnahmen würden aus unserer Sicht Tempo und Qualität verbessern: klare Qualifikationsanforderungen an diejenigen, die Disziplinarverfügungen erlassen. Klare Fristen, innerhalb derer solche Verfügungen stehen müssen. Und auch präzise inhaltliche Vorgaben im Gesetz, welche Vergehen wie zu ahnden sind.
Richtig finden wir, dass zukünftig auf schwere Fälle von Volksverhetzung die sofortige Entlassung folgt. Alles Weitere müssen wir hier noch prüfen und auch mit Hilfe von Sachverständigen beraten.
Vielen Dank!
[es gilt das gesprochene Wort, den Gesetzesentwurf finden Sie hier]
Schnelle und wirksame Disziplinarverfahren gibt es nicht durch bloße Abkürzungen
Rechtsextreme Einstellungen verschwinden nicht durch verkürzte Disziplinarverfahren. Solche symbolischen Initiativen polieren nur die Fassade. Es braucht Haltung und Kompetenz der Dienstvorgesetzten und Verantwortlichen sowie klare Fristen. Martina Renners Rede im Bundestag zur Beratung des Gesetzesentwurfs zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen,
die Bundesregierung will das Disziplinarrecht beschleunigen. Extremisten - so steht dort - sollen so schneller aus dem Dienst entfernt werden. Wir werden uns das Vorhaben hier sehr genau anschauen. Einiges lässt sich aber schon jetzt sagen.
Wer sich mit den Zahlen beschäftigt, weiß: der immer wieder von Ihnen als linker Fall genannte kiffende Hausmeister beim LKA Berlin, wird wohl eher nicht gemeint sein. Es geht um Neonazis, Reichsbürger, also die extreme Rechte.
Dann sollte man das auch klar sagen. Der Verfassungsschutz hatte zuletzt von 327 in den Sicherheitsbehörden des Bundes und Länder gesprochen.
Bekannt werden diese sogenannten Einzelfälle bisher meist durch Zufallsfunde bei anderen Ermittlungen oder aufgrund antifaschistischer oder journalistischer Recherche. Das zeigt doch: es gibt immer noch viele Beamt*innen, die wegsehen, solche Vorfälle nicht melden oder sie sogar decken. Diesem Schweigekartell muss mit anderen Mitteln begegnet werden.
Im Kern unserer Debatte hier stehen die so genannten statusrelevanten Maßnahmen. Das ist etwa die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Sie machen nur einen geringen Teil der Disziplinarverfahren aus. Und ja, sie dauern viel zu lange, 45 Monate im Schnitt. Es ist richtig, dass Sie das beschleunigen wollen. Aber der Weg ist aus unserer Sicht ungeeignet.
Andere Maßnahmen würden aus unserer Sicht Tempo und Qualität verbessern: klare Qualifikationsanforderungen an diejenigen, die Disziplinarverfügungen erlassen. Klare Fristen, innerhalb derer solche Verfügungen stehen müssen. Und auch präzise inhaltliche Vorgaben im Gesetz, welche Vergehen wie zu ahnden sind.
Richtig finden wir, dass zukünftig auf schwere Fälle von Volksverhetzung die sofortige Entlassung folgt. Alles Weitere müssen wir hier noch prüfen und auch mit Hilfe von Sachverständigen beraten.
Vielen Dank!
[es gilt das gesprochene Wort, den Gesetzesentwurf finden Sie hier]
Den 8.Mai zum Feiertag machen
"Vielleicht kann es nicht nur eine Idee bleiben, den 8.Mai zum Feiertag zu machen, sondern eine gemeinsame Forderung. Damit wir dieses Datum in seine Ehren setzen, aber auch Zeit haben, zusammenzukommen, zu feiern und uns Mut zu machen, den Auftrag zu erneuern und Gewissheit zu finden, dass unser Kampf zu gewinnen ist". Martina Renners Rede zum 8.… Weiterlesen
Schnelle und wirksame Disziplinarverfahren gibt es nicht durch bloße Abkürzungen
Rechtsextreme Einstellungen verschwinden nicht durch verkürzte Disziplinarverfahren. Solche symbolischen Initiativen polieren nur die Fassade. Es braucht Haltung und Kompetenz der Dienstvorgesetzten und Verantwortlichen sowie klare Fristen. Martina Renners Rede im Bundestag zur Beratung des Gesetzesentwurfs zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen,
die Bundesregierung will das Disziplinarrecht beschleunigen. Extremisten - so steht dort - sollen so schneller aus dem Dienst entfernt werden. Wir werden uns das Vorhaben hier sehr genau anschauen. Einiges lässt sich aber schon jetzt sagen.
Wer sich mit den Zahlen beschäftigt, weiß: der immer wieder von Ihnen als linker Fall genannte kiffende Hausmeister beim LKA Berlin, wird wohl eher nicht gemeint sein. Es geht um Neonazis, Reichsbürger, also die extreme Rechte.
Dann sollte man das auch klar sagen. Der Verfassungsschutz hatte zuletzt von 327 in den Sicherheitsbehörden des Bundes und Länder gesprochen.
Bekannt werden diese sogenannten Einzelfälle bisher meist durch Zufallsfunde bei anderen Ermittlungen oder aufgrund antifaschistischer oder journalistischer Recherche. Das zeigt doch: es gibt immer noch viele Beamt*innen, die wegsehen, solche Vorfälle nicht melden oder sie sogar decken. Diesem Schweigekartell muss mit anderen Mitteln begegnet werden.
Im Kern unserer Debatte hier stehen die so genannten statusrelevanten Maßnahmen. Das ist etwa die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Sie machen nur einen geringen Teil der Disziplinarverfahren aus. Und ja, sie dauern viel zu lange, 45 Monate im Schnitt. Es ist richtig, dass Sie das beschleunigen wollen. Aber der Weg ist aus unserer Sicht ungeeignet.
Andere Maßnahmen würden aus unserer Sicht Tempo und Qualität verbessern: klare Qualifikationsanforderungen an diejenigen, die Disziplinarverfügungen erlassen. Klare Fristen, innerhalb derer solche Verfügungen stehen müssen. Und auch präzise inhaltliche Vorgaben im Gesetz, welche Vergehen wie zu ahnden sind.
Richtig finden wir, dass zukünftig auf schwere Fälle von Volksverhetzung die sofortige Entlassung folgt. Alles Weitere müssen wir hier noch prüfen und auch mit Hilfe von Sachverständigen beraten.
Vielen Dank!
[es gilt das gesprochene Wort, den Gesetzesentwurf finden Sie hier]
Schnelle und wirksame Disziplinarverfahren gibt es nicht durch bloße Abkürzungen
Rechtsextreme Einstellungen verschwinden nicht durch verkürzte Disziplinarverfahren. Solche symbolischen Initiativen polieren nur die Fassade. Es braucht Haltung und Kompetenz der Dienstvorgesetzten und Verantwortlichen sowie klare Fristen. Martina Renners Rede im Bundestag zur Beratung des Gesetzesentwurfs zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen,
die Bundesregierung will das Disziplinarrecht beschleunigen. Extremisten - so steht dort - sollen so schneller aus dem Dienst entfernt werden. Wir werden uns das Vorhaben hier sehr genau anschauen. Einiges lässt sich aber schon jetzt sagen.
Wer sich mit den Zahlen beschäftigt, weiß: der immer wieder von Ihnen als linker Fall genannte kiffende Hausmeister beim LKA Berlin, wird wohl eher nicht gemeint sein. Es geht um Neonazis, Reichsbürger, also die extreme Rechte.
Dann sollte man das auch klar sagen. Der Verfassungsschutz hatte zuletzt von 327 in den Sicherheitsbehörden des Bundes und Länder gesprochen.
Bekannt werden diese sogenannten Einzelfälle bisher meist durch Zufallsfunde bei anderen Ermittlungen oder aufgrund antifaschistischer oder journalistischer Recherche. Das zeigt doch: es gibt immer noch viele Beamt*innen, die wegsehen, solche Vorfälle nicht melden oder sie sogar decken. Diesem Schweigekartell muss mit anderen Mitteln begegnet werden.
Im Kern unserer Debatte hier stehen die so genannten statusrelevanten Maßnahmen. Das ist etwa die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Sie machen nur einen geringen Teil der Disziplinarverfahren aus. Und ja, sie dauern viel zu lange, 45 Monate im Schnitt. Es ist richtig, dass Sie das beschleunigen wollen. Aber der Weg ist aus unserer Sicht ungeeignet.
Andere Maßnahmen würden aus unserer Sicht Tempo und Qualität verbessern: klare Qualifikationsanforderungen an diejenigen, die Disziplinarverfügungen erlassen. Klare Fristen, innerhalb derer solche Verfügungen stehen müssen. Und auch präzise inhaltliche Vorgaben im Gesetz, welche Vergehen wie zu ahnden sind.
Richtig finden wir, dass zukünftig auf schwere Fälle von Volksverhetzung die sofortige Entlassung folgt. Alles Weitere müssen wir hier noch prüfen und auch mit Hilfe von Sachverständigen beraten.
Vielen Dank!
[es gilt das gesprochene Wort, den Gesetzesentwurf finden Sie hier]