Antifaschismus

Bundesverwaltungs-Gericht hebt „Compact“-Verbot vorläufig auf

Quelle: www.welt.de

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Martina Renner sagt dazu: "Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts überrascht mich nicht. Tatsächlich wurde lediglich der Vollzug der Verbotsverfügung gegen die Compact-Magazin GmbH ausgesetzt, weil ihre Chancen im Hauptsacheverfahren als offen angesehen werden. Das allein reicht bereits für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und damit für die vorläufige Fortsetzung der Medienarbeit.

Der Senat hat darüber hinaus zu erkennen gegeben, dass die Verbotsverfügung schließlich durchaus Bestand haben könnte. Angesichts der durch das Verbot betroffenen Grundrechte muss dies aber im Hauptsacheverfahren geprüft und entschieden werden. Das halte ich für eine gute Nachricht und Beleg für einen funktionierenden Rechtsstaat." Mehr lesen Sie hier