Antifaschismus

Es bleibt beim Einzeltäter

Quelle: www.nd-aktuell.de
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Nachdem der Bundesgerichtshof die Revisionen im Mordfall Walter Lübcke abgelehnt hat, sind viele Fragen weiterhin offen. Martina Renner kritisiert: Der Mord an Walter Lübcke war nicht die Tat eines Einzelnen. Es bleibt eine Leerstelle, dass die Mitwirkung weiterer Neonazis und die Tat an Ahmed I. ungesühnt bleiben. Mehr lesen Sie hier