Antifaschismus
So könnte das Grundgesetz moderner werden
Vor 75 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft, seitdem wurde es immer wieder modernisiert, 122 Artikel wurden geändert. Martina Renner betont den dezidiert antifaschistischen Charakter des Grundgesetzes. Sie erinnerte an die Möglichkeit eines Parteienverbots, wenn die Demokratie in Gefahr ist und verwies auf das Bundesverfassungsgericht als mögliche Instanz für ein Verbot der AfD. Ein solches Verbot könnte das Bundesverfassungsgericht gegen die AfD verhängen. Einiges spricht dafür, dass dies nicht im Konflikt mit dem Grundgesetz stünde, sondern eben seinem antifaschistischen Auftrag gerecht werden würde, so Renner.
Dem Magazin "Der Spiegel" sagt Martina Renner: "Das Grundgesetz ist politischer und radikaler als manche seiner Anhänger. Es ist außerdem in Abfassung und Auslegung ein Ausdruck von Abwägungen. Es schützt das Eigentum aber es hält dennoch die Möglichkeit bereit, ‚Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zu vergesellschaften. Eine Festschreibung auf kapitalistische Produktion enthält das Grundgesetz dagegen bewusst nicht. Es ist darüber hinaus dezidiert antifaschistisch. Es war die konkrete Erfahrung des Faschismus, die den Hintergrund der Formulierung bildet. Dieses Erbe gilt es immer wieder neu zu verteidigen. 2009 entschied das Bundesverfassungsgerichtbeispielsweise, dass die öffentliche Huldigung des Hitler-Stellvertreters Rudolf Hess nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Denn: ‚Das bewusste Absetzen von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus war historisch zentrales Anliegen aller an der Entstehung wie Inkraftsetzung des Grundgesetzes beteiligten Kräfte.‘
Das Grundgesetz schützt auch Parteien in besonderem Maße, weil diese eine wichtige demokratische Funktion erfüllen. Dennoch sieht das Grundgesetz auch ein Parteiverbot vor, wenn die Demokratie in Gefahr ist. Es enthält also eine Art Selbstverteidigungsklausel, die dann greift, wenn eine Partei droht, im Schutz des Parteienprivilegs, die Grundordnung beispielsweisedurch die Herabwürdigung und beabsichtigte Entrechtung von Bevölkerungsgruppen zu beeinträchtigen. Ein solches Verbot könnte das Bundesverfassungsgerichtgegen die AfD verhängen. Einiges spricht dafür, dass dies nicht im Konflikt mit dem Grundgesetz stünde, sondern eben seinem antifaschistischen Auftrag gerecht werden würde". Mehr dazu lesen Sie hier und hier