Regierungsmehrheit hebelt Oppositionsrecht im NSA-Untersuchungsausschuss aus.

NeuPMMartina RennerGeheimdienste/Bürgerrechte

Nach dem überraschenden Rücktritt des vormaligen Vorsitzenden Clemens Binninger sind die VertreterInnen der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, Martina Renner und Andrè Hahn, nicht nur über den Verlauf der heutigen Sitzung verärgert, sondern besorgt über die Verzögerungstaktik der großen Koalition.

Nach dem überraschenden Rücktritt des vormaligen Vorsitzenden Clemens Binninger sind die VertreterInnen der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, Martina Renner und Andrè Hahn, nicht nur über den Verlauf der heutigen Sitzung verärgert, sondern besorgt über die Verzögerungstaktik der großen Koalition. Trotz strikter Beachtung der Fristsetzung durch die Opposition, die sich der Ausschuss gegeben hat, um Beweisanträge sorgfältig prüfen zu können, haben die Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen heute die Beschlussfassung über den gemeinsamen Beweisantrag von LINKE und Bündnis90/GRÜNE auf Vernehmung von Edward Snowden und die Anträge zur Anhörung weiterer Zeugen ohne fundierte Begründung vertagt.

Als Obfrau der LINKEN kritisiert Renner: „In der Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses wurde das Minderheitenrecht der Opposition auf selbständige Beschlussfassung zu Beweisanträgen und damit zur Gestaltung der Arbeit des Untersuchungsausschusses durch Verfahrenstricks unterlaufen“. Zudem habe die Regierungsmehrheit durchgesetzt, dass in der Frage der Vernehmung von Edward Snowden zunächst einmal die Bundesregierung prüfen soll, ob der Zeuge nach Berlin kommen kann. „Wenn die Regierungseinschätzung der Maßstab für das Handeln des Untersuchungsausschusses sein soll, stellt die große Koalition das Parlamentsrecht auf den Kopf. Das dahinter stehende Selbstverständnis ist mit der eigentlichen Aufgabe eines Untersuchungsausschusses nicht zu vereinbaren. Er soll auch Vorgänge aufklären, deren Aufdeckung der Parlamentsmehrheit und der von ihr getragenen Regierung unangenehm sein kann. Seine Arbeit unterliegt nicht den Vorgaben irgendwelcher Regierungsstellen oder politischen Grundsätze der jeweiligen Regierung“.

Renner weiter: „Im Falle der Vernehmung von Snowden und der seit dem Jahr 2001 verantwortlich Handelnden liegt das Dilemma für die Abgeordneten der Großen Koalition auf der Hand: Grundrechte schützen bzw. deren Verletzung aufklären und dabei auch Konflikte mit den Verbündeten wie v.a. den USA riskieren oder der Verzicht darauf, auch wenn dadurch große Teile des Untersuchungsthemas ausgegrenzt werden“.

Der heutige Weg der Regierungsfraktionen verkenne, dass der Untersuchungsausschuss im Interesse der Öffentlichkeit und des Parlamentes arbeite und sich nicht der Staatsräson im Sinne der Regierungsmehrheit vorauseilend unterwerfen dürfe. „Mit diesem Vorgehen hat die Regierungsmehrheit im Ausschuss den Weg des NSU-Ausschusses verlassen und beruft sich zu Unrecht auf die dort gemachten guten Erfahrungen der interfraktionellen Zusammenarbeit im Interesse der Aufklärung“, erklärte die Bundestagsabgeordnete.