Schallende Ohrfeige für die Bundesregierung

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Sachverständige im NSA-Untersuchungsausschuss

Die flächendeckende anlasslose Datenspeicherung in Deutschland verstößt gegen das Verfassungsrecht. Zudem muss der Staat die Bürgerinnen und Bürger vor Verletzungen der Freiheitsrechte durch ausländische Geheimdienste schützen, konstatierte der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der Ausschusssitzung vom 22. Mai. Martina Renner hat ihn befragt.

Am 22. Mai waren mehrere Sachverständige in den NSA-Untersuchungsausschuss geladen, um den NSA-Skandal unter dem Blickwinkel des deutschen Verfassungsrechts zu beleuchten. Obfrau Martina Renner hat sie befragt: Welche Gesetze schützen die Bürgerinnen und Bürger vor der Überwachungs- und Sammelwut der Geheimdienste? Wo stehen das Parlament, aber auch die Bundesregierung in der Pflicht, die bestehenden Schutzlücken zu schließen und internationale Abkommen zu verhandeln, die auch den Schutz vor ausländischen Geheimdienstoperationen umfassen?

Die Antworten der Sachverständigen waren eindeutig: So stellte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, fest: die flächendeckende anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen das Verfassungsrecht - egal durch wen. Der BND handelt demnach in erheblichen Ausmaß ohne die erforderliche gesetzliche Grundlage. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssten zudem vom Staat gegenüber ausländischen Einrichtungen geschützt werden, erklärte Papier. Und auch deutsche Geheimdienste dürfen Daten, die ihnen von ausländischen Geheimdiensten zur Verfügung gestellt werden, nur auf der Grundlage hiesigen Rechts nutzen. Gleiches gelte für Daten, die hierzulande gesammelt und an ausländische Nachrichtendienste weitergegeben werden.

Die aktuellen Regelungen müssen dem technischen Fortschritt angepasst werden, forderte der Mannheimer Rechtsprofessor Matthias Bäcker. Auch er verwies auf die verfassungswidrige Weitergabe von Daten. Wenn nicht feststellbar sei, dass die ausländischen Dienste sich entsprechend den deutschen Verfassungsstandards verhielten, dürften die von dort mitgeteilten Erkenntnisse nicht verwertet werden.

Diese Meinung teilte auch Wolfgang Hoffmann-Riehm, ebenfalls ein ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht. Er betonte zudem, dass die Bundesregierung verpflichtet sei, internationale Abkommen auszuhandeln, die den Schutz der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Kommunikation gewährleisten. Zudem seien die deutschen Sicherheitsbehörden verpflichtet, gegen Spähangriffe in der Bundesrepublik – egal durch wen – vorzugehen und diese zu unterbinden und auch strafrechtlich zu verfolgen.

„Die Antworten der Sachverständigen sind eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung“, kommentierte Obfrau Martina Renner. DIE LINKE will deshalb Thomas de Maizière in der nächsten Innenausschusssitzung befragen, was der Innenminister mit den US-Regierungsvertretern verhandelt hat. Denn die Bundesregierung weigere sich bis heute, dem Parlament Details zum Stand des vermutlich längst begrabenen No-Spy-Abkommens und weiterer transatlantischer Verhandlungen rings um die NSA-Affäre zu geben. „Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger werden wir versuchen, dieser Geheimniskrämerei ein Ende zu setzen“, sagte Renner.

Die Gutachten der Sachverständigen finden Sie auf der Website des Untersuchungsausschusses.