Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands
Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 4 Absatz 1 Nr. 1 des ESM-Finanzierungsgesetzes (ESMFinG), der Hellenischen Republik nach Art. 13 Absatz 2 des ESM-Vertrages grundsätzlich Stabilitätshilfe in Form eines ESM-Darlehens zu gewähren; Verwendung der SMP-Mittel 2014 zur Absicherung einer Brückenfinanzierung (Drs. 18/5590).
Martina Renner hat abgestimmt mit Nein.
Hier finden Sie ihre Erklärung: Die Gründe für mein Nein zu den Griechenland-Verträgen