Das Verbot von racial profiling muss ins Gesetz!

Das Verbot von racial profiling muss ins Gesetz!

Martina Renner

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen,

ich denke nicht, dass sich das Bundesverfassungsgericht bei Entscheidungen vorstellt, dass sich der Gesetzgeber mit der Umsetzung 8 Jahre Zeit lässt. Nun liegt der Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz endlich vor. Grundprobleme löst er nicht.

Immer noch ist die Bundespolizei im Kern eine Grenzschutzpolizei. Die Bundespolizei ist famit im Kern Instrument der Politik, die meint, man müsse Flucht und Geflohenen zuerst mit Kontrolle und Abschreckung begegnen. Für uns LINKE muss Polizeiarbeit die öffentliche Sicherheit im Blick haben und nicht Instrument einer repressiven Migrationspolitik sein.

Nun zu den weiteren konkreten Kritikpunkten:

Die Befugnisse zur Gefahrenabwehr werden teils deutlich erweitert. Entsprechende Maßnahmen werden aber fast nie evaluiert. Ihr Nutzen ist oft völlig offen. Aber sie binden massiv Ressourcen und Personal.

Unsere Kritik bezieht sich auch darauf, dass allein die Beamten und Beantinnen über den Einsatz von Bodycams entscheiden. Diese dienen aber nicht allein dem Schutz der Polizei.

Sie können auch rechtswidrige Maßnahmen dokumentieren, oder sogar verhindern. In Dortmund läuft derzeit ein Prozess gegen die Polizisten, die Mouhamed Dramé erschossen haben. Keiner der 12 Beamten hatte seine Bodycam eingeschaltet. Laufende Aufnahmen hätten die Beamten vielleicht gebremst, auf jeden Fall die Aufklärung durch die Justiz heute erleichtert.

Der Gesetzentwurf reagiert für uns unzureichend auf die Praxis des racial profiling. Rassistische Diskriminierung erledigt sich nicht, indem die Beamtinnen und Beamten per Gesetz fehlerfrei erklärt werden. Die neue Kontrollquittung wird es Betroffenen kaum leichter machen, Rechtsschutz zu erhalten. Oder würden Sie in einer einschüchternden Situation darum bitten? Deshalb müssen das Verbot von racial profiling und die Verpflichtung, polizeiliches Handeln zu quittieren, ins Gesetz.

[es gilt das gesprochene Wort]