Es stellen sich vor allem Fragen des Datenschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen,
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung einige Korrekturen am Passgesetz, am Personalausweisgesetz und im Aufenthaltsgesetz vornehmen, die die Digitalisierung des gesamten Ausweiswesens vorantreiben sollen. Das soll vor allem Vorgänge in den Behörden erleichtern. Mit der Abschaffung des Kinderreisepasses wird auch eine Erleichterung für Eltern geschaffen, die nun nicht mehr jedes Jahr einen neuen Kinderreisepass beantragen müssen. Klingt alles erst mal gut, aber im Detail stellen sich doch einige Fragen.
So soll den Polizeibehörden ermöglicht werden, die bei einer Personenkontrolle zur Echtheitsprüfung aus dem Pass, dem Personalausweis oder der Aufenthaltskarte abgerufenen Personaldaten in ihren Datensystemen zu speichern. Damit sollen sie davon befreit werden, die Daten immer einzeln händisch einzugeben, so die Begründung. Hier stellen sich aber vor allem Fragen des Datenschutzes. Denn mit der Datenschutzgrundverordnung wurde der Grundsatz der Zweckbindung von Daten deutlich gestärkt. Und die Daten in Ausweisdokumenten dienen nun einmal dem Zweck der Identitätsprüfung. Mit der Formulierung des Gesetzentwurfs besteht die Gefahr, dass für die Bürgerinnen und Bürger einfach nicht nachvollziehbar ist, was bei dieser Datenerfassung bei Polizei und Zoll passiert.
Für eine nachvollziehbare Änderung halten wir die Regelung, dass zukünftig Personaldokumente auch per Post an die Bürgerinnen und Bürger versendet werden können. Es ist ja widersinnig, einen neuen Personalausweis online beantragen zu können, zum Abholen aber aufs Amt zu müssen. Gerade außerhalb der Großstädte eine klare Erleichterung. Aber letztlich wird hier der hoheitliche Akt der Ausstellung eines Ausweises im letzten Schritt den privaten Postunternehmen überlassen, die bekanntlich nicht immer ganz zuverlässig funktioniert. Die Regelungen zum sicheren Versand sollen hier aber in eine Verordnung des Bundesinnenministeriums delegiert werden. Aus unserer Sicht wäre eine gesetzliche Präzisierung angezeigt.
Beratungsbedarf sehen wir auch hinsichtlich des Kinderreisepasses. Die kurze Gültigkeit hat ja auch einen guten Grund: Kinder verändern sich über die Jahre sehr stark. Biometrische Daten, die im Pass abgelegt sind, um die Identität des Kindes zu prüfen, werden also schnell unzuverlässig. In diesem Fall sehen wir bei der Speicherung solcher Daten auch die Schutzfunktion, die sie für die Kinder haben.
Schließlich soll nun verpflichtend vorgeschrieben werden, dass die Passbehörden ihre Register auch tatsächlich zum automatisierten Datenabruf zur Verfügung stellen. Dabei geht es um den Zugriff vor allem der Polizeibehörden auf die dort gespeicherten Lichtbilder. Mit der letzten Änderung im Dokumentenwesen wurde allerdings auch der Zugriff der Geheimdienste auf diese Lichtbildregister gestattet. Das lehnen wir ganz klar ab. Wer bei den Geheimen in den Dateien landet, sollte nicht auch noch damit leben müssen, dass dort das biometrische Passbild gleich dazu gespeichert wird. Hier muss die Koalition im Gesetzgebungsverfahren nachbessern!
(Den Gesetzentwurf finden Sie hier)