Deutsche Sicherheitsbehörden haben rechtsterroristische Serientaten bis heute nicht verstanden

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Hätte man in den 90ern vielleicht genauer hingeschaut, was in Schweden 91/92 passierte und dann der Mord an Blanka Zmigrod 1992 in Frankfurt, wäre den Behörden vielleicht auch im Fall des NSU eher aufgefallen, dass es sich um eine rechtsterroristische Mordserie handeln muss. Es handelt sich nicht um eine „Unwissenheit der Behörden“, sondern um das gezielte Ausblenden antisemitischer Motive einer Tatbegehung. Sicherheitsbehörden, Gerichten und öffentlichen Stellen fällt es schwer mit Antisemitismus als Tatmotiv umzugehen. Das ist immer von einer Grundhaltung geprägt, dass es nach 1945 keinen Antisemitismus in Deutschland mehr geben dürfe. Und was es nicht mehr geben darf, kann auch nicht existieren. Und wenn es dennoch vorkommt, dann wird das auf den viel zitierten „Einzeltäter“ geschoben und pathologisiert. Die aufgezeichnete Online-Veranstaltung gibt es auch hier zu sehen