Antifaschismus

Auskünfte zu Oktoberfest-Attentat teils zu Unrecht verweigert

Quelle: spiegel.de/18.07.2017/Dokumentation

Das Bundesverfassungsgericht gibt den Grünen und der Linkspartei teilweise recht: Die Regierung hätte in Bezug auf das Oktoberfest-Attentat von 1980 Auskünfte zu einem möglichen V-Leute-Einsatz geben müssen.

Die Bundesregierung hat nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts Grünen und Linken Auskünfte zum V-Leute-Einsatz im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat von 1980 teilweise zu Unrecht verweigert. In "eng begrenzten Ausnahmefällen" könne das parlamentarische Informationsinteresse das Recht der Bundesregierung auf Verweigerung von Auskünften zum Einsatz verdeckt handelnder Personen überwiegen. Das befanden die Verfassungsrichter in einem jetzt veröffentlichten Beschluss (Az. 2 BvE 1/15).

Hintergrund waren zwei kleine Anfragen der Bundestagsfraktionen von Grünen und Linken zu nachrichtendienstlichen Erkenntnissen über den Sprengstoffanschlag vom 26. September 1980. Bei der Explosion eines Sprengsatzes am Haupteingang der Wiesn starben damals 13 Menschen, 211 wurden verletzt. Die Anfragen seien unzureichend beantwortet worden, so das Verfassungsgericht.

Nachdem der Generalbundesanwalt seine Ermittlungen zu dem Attentat 1982 abgeschlossen hatte, blieben insbesondere die Rollen von Karl-Heinz Hoffmann, dem Gründer der rechtsextremen Wehrsportgruppe Hoffmann, und des "Milizionärs" und "Wehrsportlers" Heinz Lembke unklar. Lembke hatte sich 1981 in der Untersuchungshaft erhängt. 2014 nahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen zum Oktoberfestattentat zwischenzeitlich wieder auf, nachdem sich eine bis dahin unbekannte Zeugin gemeldet hatte.

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