Antifaschismus

Bundestag nimmt V-Mann-System in Neonazi-Strukturen ins Visier

Quelle: Thüringer Allgemeine/3.11.2015/Dokumentation

Auch im 2. NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages wollen alle Fraktionen wieder zusammenarbeiten. Der Ausschuss müsse sich intensiv mit Verbindungen zwischen der extremen Rechten und der organisierten Kriminalität beschäftigen, fordert Martina Renner in der Thüringer Allgemeine.

Der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages hat seine Arbeit noch nicht einmal begonnen, da werden die Erwartungen bereits hochgeschraubt. Das Gremium müsse untersuchen, „welche Rolle das V-Mann-System für die Entstehung des NSU und seiner Unterstützerstrukturen gespielt“ habe, fordern 29 Nebenklageanwälte des Münchner NSU-Prozesses.

Zudem sei zu klären, was das „Bundesamt für Verfassungsschutz wusste und ob nachrichtendienstliche Erkenntnisse, die es ermöglicht hätten, die Morde zu verhindern, ignoriert worden sind“, mahnen die Anwälte in einer Erklärung an. Die Beweisaufnahme im NSU-Prozess habe dafür Anhaltspunkte geliefert.

Im Gegensatz zum Münchner Strafprozess könne der parlamentarische Untersuchungsausschuss mit deutlich weiter reichenden Kompetenzen die Vorgänge aufklären.

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