Antifaschismus

GBA muss sämtliche Akten zum Oktoberfestattentat anfordern

Martina Renner

Seit dem 11. Dezember 2014 hat der Generalbundesanwalt (GBA) die Ermittlungen zum sogenannten Oktoberfestattentat wieder aufgenommen. Eine Schriftliche Frage von Martina Renner zum Stand der übermittelten Akten- und Quellmeldungen des Verfassungsschutzes zeigt nur geringen Aufklärungswillen.

Seit dem 11. Dezember 2014 hat der Generalbundesanwalt (GBA) die Ermittlungen zum sogenannten Oktoberfestattentat wieder aufgenommen und das Bayerische Landeskriminalamt mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen beauftragt. Dieses hat unter der Bezeichnung "Soko 26. September" eine Sonderkommission mit 21 Ermittlern eingerichtet, die u.a. alle verfügbaren Akten des Bundes und der Länder erheben, digitalisieren und elektronisch auswerten soll.

Auf meine aktuelle Schriftliche Frage zum Stand der übermittelten Akten- und Quellmeldungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) heißt es, dass zuletzt im Oktober 2016 Inhaltsübersichten zu 34 Akten mit Aktenstücken aus den Jahren 1976 bis 1982 an den GBA übersandt worden.

Zwingend notwendig für eine Aufklärung des Attentats sowie einer möglichen Mittäter- oder Mitwisserschaft anderer Neonazis und Behörden, ist das stringente Verfolgen neuer Spuren und Zeugenaussagen sowie eine schonungslose Untersuchung zum Kenntnisstand der Geheimdienste vor und nach dem Terrorakt. Hierfür wäre die Offenlegung sämtlicher Quellen des BfV, der Landesämter für Verfassungsschutz sowie des BND, die rund um und in der Wehrsportgruppe Hoffmann im Einsatz waren, gegenüber dem GBA eine notwendige Voraussetzung.

Das sich der GBA hingegen lediglich mit Inhaltsübersichten zufrieden gibt, zeugt nicht zuvorderst von einem unbedingten Aufklärungswillen und läuft dem Zweck eines neu aufgenommenen Ermittlungsverfahrens zuwider.