Antifaschismus

Geheim, wenn es der Regierung passt

Quelle: Die Zeit/06.09.2016/Dokumentation

NSU- oder RAF-Terror: Geheimdienste können dank einer Verwaltungsnorm Ermittlungen der Polizei stoppen. Angeblich ist die Norm geheim, dabei steht sie in Bibliotheken.

NSU- oder RAF-Terror: Geheimdienste können dank einer Verwaltungsnorm Ermittlungen der Polizei stoppen. Angeblich ist die Norm geheim, dabei steht sie in Bibliotheken.

Manchmal ist es einfach, sich lästige Dinge vom Hals zu schaffen, wenn man eine Bundesregierung ist. Sobald jemand eine unangenehme Frage stellt, die man nicht beantworten will, sagt man: Das ist geheim. Die Bundesregierung scheint dieses Prinzip tatsächlich gelegentlich anzuwenden, anders ist die folgende Posse kaum zu erklären.

Im Juni 2016 wollte Martina Renner, Abgeordnete der Linkspartei im Bundestag, von der Bundesregierung wissen, wie Staatsanwaltschaften eigentlich mit V-Leuten von Geheimdiensten umgehen. Renner fragte, welche Gesetze den Umgang mit solchen Szenespitzeln regeln.

Die schriftliche Antwort der Bundesregierung mit der "Arbeitsnummer 6/149" war knapp: "Die derzeit gültige Zusammenarbeitsrichtlinie (...) in der Fassung vom 23. Juli 1973 ist mit dem Verschlusssachengrad 'VS-Nur für den Dienstgebrauch' eingestuft und kann daher nicht offengelegt werden." Eine Offenlegung könne die "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden".
Datenschützern die Auskunft verweigert

Daraus lässt sich immerhin ablesen, dass es Regeln gibt und wie sie heißen. Es geht um eine Verwaltungsvorschrift, die die Innenministerkonferenz 1973 verabschiedet hat. Ihr voller Titel: "Richtlinien für die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes, der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden in Staatsschutzangelegenheiten".

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