Antifaschismus

Neonazi-Anwälte wollen Öffentlichkeit im Ballstädt Prozess einschränken

Martina Renner

Im Verfahren gegen 15 Neonazis wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Erfurt gehen Anwälte der Angeklagten erneut gegen die Beratungsstelle ezra vor.

Im Verfahren gegen 15 Neonazis wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Erfurt gehen Anwälte der Angeklagten erneut gegen die Mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen (ezra) vor.

Bereits im Januar war Berater_innen von ezra unterstellt worden, sie hätten die Opfer des Ballstädter Überfalls beeinflusst. Nun beantragten die Anwälte von zwei Angeklagten den Ausschluss eines Prozessbeobachters, der für den von ezra betriebenen Blog den Verhandlungsverlauf dokumentiert. Zur Begründung hieß es, die veröffentlichten Protokolle könnten Zeug_innen beeinflussen, die im weiteren Prozessverlauf aussagen sollen.

„Dieser Antrag ist ein unerträglicher Eingriff in den Grundsatz der Öffentlichkeit bei Gerichtsverfahren, der im Gerichtsverfassungsgesetz verankert ist“, erklärte Martina Renner nach dem elften Verhandlungstag. "Nicht umsonst gehört die Öffentlichkeit in Hauptverfahren zu den Prozessmaximen: sie ist ein hohes Gut und garantiert die Unabhängigkeit der Justiz."

Der Verhandlungstag am 6. April dauerte nur 30 Minuten, weil die einzige Zeugin die Aussage verweigerte und der Verwertung früherer Angaben widersprach. Sie ist seit Jahresbeginn mit einem der Angeklagten verlobt.

Der Prozess wird am 13. April um 9.30 Uhr vor dem Landgericht Erfurt fortgesetzt. Dort müssen sich seit Dezember 2015 eine Frau und 14 Männer aus der extrem rechten Szene u.a. wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie sollen im Februar 2014 die Feier einer Kirmesgesellschaft in Ballstädt überfallen und mehrere Menschen teils schwer verletzt haben.

Mehr Informationen zum Ballstädt Prozess