Antifaschismus

Verfassungsschutz muss Akten über das Oktoberfest-Attentat öffentlich machen

Quelle: sueddeutsche.de/18.07.2017/Dokumentation

Nach 37 Jahren ist es in dem Fall um das Oktoberfest-Attentat zu einer aufsehenerregenden Entscheidung gekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag erklärt, dass der Bundesverfassungsschutz Informationen über einen möglichen V-Mann herausgeben muss. Der Verfassungsschutz hatte sich dem jahrzehntelange verweigert.

Der Mann ist vor 36 Jahren gestorben. Das, was ihm vorgeworfen wird, liegt 37 Jahre zurück - eine Ewigkeit. Aber eine Ewigkeit ist für die Bundesregierung nicht lange genug, wenn es darum geht, ihre Geheimnisse zu wahren. Sie rückt das, was sie über den Mann weiß, noch immer nicht heraus. Obwohl es möglicherweise zur Aufklärung des größten Anschlags der Nachkriegszeit beitragen könnte, des Oktoberfest-Attentats in München. Doch die Bundesregierung lehnt es bisher ab, Informationen darüber herauszugeben, ob sie Spitzel bei den möglichen rechtsradikalen Hintermännern der Tat hatte - und dadurch mehr weiß, als sie den Ermittlern bisher preisgibt.

Dieser jahrzehntelangen Geheimnistuerei ist nun das Bundesverfassungsgericht entgegengetreten. In einer aufsehenerregenden Entscheidung erklärte es am Dienstag, dass der Bundesverfassungsschutz seine Informationen über den möglichen V-Mann Heinz Lembke an das Parlament herausgeben muss. Und dass der Bundestag auch erfahren darf, wie viele Spitzel der Staat in der rechtsradikalen Wehrsportgruppe Hoffmann hatte, bei der der Oktoberfestattentäter trainiert hatte.

Mehr lesen Sie hier