Antifaschismus

Widersprüchliche Aussagen von Neonazis

Martina Renner

Im Ballstädt-Prozess vor dem Landgericht Erfurt werfen die Aussagen der wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung angeklagten Neonazis zahlreiche Widersprüche auf. Die Vertreter der Nebenklage haben nun erneute Vorladungen beantragt.

Im Ballstädt-Prozess könnte es nach dem 14. Prozesstag für einige der angeklagten Neonazis eine unangenehme Wendung geben. Mit Anträgen auf erneute Vernehmungen will die Nebenklage nachweisen, dass ein Teil der Angeklagten zuvor die Unwahrheit gesagt hat. Kernpunkt des Antrages ist die Aussage des langjährig aktiven Neonazis Rocco B., der zu den 15 Angeklagten im Prozess vor dem Erfurter Landgericht gehört.

Gegenüber Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) soll Rocco B. im Sommer 2015 gesagt haben, er sei am Vortag des nächtlichen Überfalls auf die Kirmesgesellschaft den gesamten Tag im "Gelben Haus" in Ballstädt gewesen. Der Neonazi wurde im vergangenen Jahr vernommen, weil auf dem Stein, mit dem eine Fensterscheibe der Neonazi-Immobilie "Gelbes Haus" eingeworfen worden war, Spuren seiner DNA gefunden wurden. Zwei der Angeklagten hatten sich in ihren Vernehmungen nach dem Überfall aber darauf berufen, dass sie am frühen Abend zu Rocco B. nach Hause gefahren seien und bis nach Mitternacht mit ihm gefeiert hätten. Dagegen sagte der Neonazi Sven B., von dessen Geburtstagsfeier in Suhl die mutmaßlichen Täter nach Ballstädt gefahren waren, im April 2016 vor Gericht aus, dass Rocco B. abends auf seiner Feier gewesen sei. Aufgrund dieser offensichtlichen Widersprüche regte die Nebenklage nun eine zweite Vernehmung von Sven B. an, die auch unter Eid stattfinden könnte. Auch der Hauptangeklagte Thomas W. hatte der Polizei erklärt, Rocco B. sei mit ihm im Auto zu der Feier in Suhl und von dort nach Ballstädt gefahren. Zusammengenommen wird deutlich, dass einige der Angeklagten offenbar falsche Aussagen gemacht haben.

Über die Anträge der Nebenklage wird das Gericht in den kommenden Wochen entscheiden. Der Prozess wird am 18. Mai 2016 um 9.30 Uhr vor dem Landgericht Erfurt fortgesetzt. Dort müssen sich 14 Männer und eine Frau aus der extrem rechten Szene u.a. wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie sollen im Februar 2014 die Feier einer Kirmesgesellschaft in Ballstädt überfallen und mehrere Menschen teils schwer verletzt haben.

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