Antifaschismus

Zusammenarbeit zwischen Geheimdiensten und Staatsanwaltschaften? Bundesregierung hält sich bedeckt

Martina Renner

Auf eine schriftliche Frage von Martina Renner nach den derzeit gültigen Richtlinien zur Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und den Verfassungsschutzbehörden antwortete das Bundesministerium des Inneren zugeknöpft.

Auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten der Linksfraktion Martina Renner nach den derzeit gültigen Richtlinien zur Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und den  Verfassungsschutzbehörden antwortete das Bundesministerium des Inneren zugeknöpft. Zwar wird aus der Antwort deutlich, dass es diesbezügliche Regelungen gibt, wie diese jedoch beschaffen sind, hält die Bundesregierung nicht für mitteilungswürdig.

Insbesondere im Licht der zahlreichen Verstrickungen von Geheimdiensten und Rechtsterrorismus sind die Maßgaben zum strafermittelnden Umgang mit Geheimdienstmitarbeiter_innen und sogenannten V-Leuten höchst interessant. "Die Bundesregierung ist bemüht eine wesentliche rechtliche Rahmenbedingung für eine ohnehin schon zweifelhafte nachrichtendienstliche Praxis geheim zu halten. Eine demokratische Kontrolle von Geheimdiensten ist nicht möglich, wenn nicht einmal die rechtlichen Maßstäbe bekannt gemacht werden", erklärte Martina Renner.