Das Anti-Terror-Paket: Der Ausweis-Zwang für Mobilfunk kommt

Quelle: netzpolitik.org/01.06.2016/Dokumentation

Mit dem neuen Anti-Terror-Gesetz geht der Bundesinnenminister den nächsten Schritt zum Ausbau des präventiven Sicherheitsstaats, erklärt Martina Renner gegenüber netzpolitik.org. Das Internetportal veröffentlicht die Einzelheiten des Paketes.

Mobilfunk-Anschlüsse dürfen nicht mehr pseudonym genutzt werden, ab jetzt soll Ausweiszwang für SIM-Karten gelten. Das ist Teil des neuen Anti-Terror-Pakets, das die Bundesregierung heute beschlossen hat. Schon jetzt werden diese Daten millionenfach abgefragt.

Die Bundesregierung hat heute ihr neues Anti-Terror-Paket beschlossen. Nur sechs Wochen nach den ersten Eckpunkten hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf angenommen, den wir veröffentlichen: „Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ (PDF).

Wie berichtet, werden mit dem Artikelgesetz gleich neun Gesetze auf einmal geändert: und zwar die Gesetze für BKA, Bundespolizei, Bundesverfassungsschutz und BND, dazu Visa-Informationssystem-Zugangsgesetz, Artikel 10-Gesetz, Vereinsgesetz, Strafgesetzbuch und Telekommunikationsgesetz.

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