Selektoren in den Giftschrank

Quelle: Jungle World/ 25.06.2015/Dokumentation

Weder die Abgeordneten des Bundestags noch der NSA-Untersuchungsausschuss sollen die Liste mit den Spionagezielen der NSA vorgelegt bekommen. Die Wochenzeitung Jungle World berichtet über den Fortgang des NSA-Skandals.

Hat der Bundesnachrichtendienst die eigenen Bürger ausspioniert und Wirtschaftsspionage für den US-amerikanischen Geheimdienst National Security Agency (NSA) betrieben? Das ist allgemein als Tatsache anerkannt, allerdings fehlt der juris­tische Beweis in Form der sogenannten Selektorenlisten. Als Selektoren werden beliebige von der NSA diktierte Suchbegriffe wie beispielsweise Namen, Adressen oder Telefonnummern bezeichnet, nach denen der Bundesnachrichtendienst (BND) einen großen Teil des Datenverkehrs am Frankfurter Internetknoten DE-CIX filtert. Alles Verdächtige, was in diesem Raster hängen bleibt, darf und soll der BND an den befreundeten Geheimdienst der USA weiterleiten. Die USA verwenden diese Daten zur Auslandsaufklärung und durchaus auch als Grundlage für Drohnenattacken in anderen Ländern. Das alles ist legal, solange es sich nicht um Wirtschaftsspionage handelt und solange dabei keine Daten ausgeliefert werden, die deutsche Staatsbürger betreffen.

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