Soziale Gerechtigkeit

Diskriminierung bekämpfen – Verbandsklagerecht einführen

Martina Renner

Vor zehn Jahren trat das Antidiskriminierungsgesetz in Kraft. Ein umfassendes Verbandsklagerecht wurde damals nicht aufgenommen. Auch aus diesem Grund fordert die LINKE eine Reform.

Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Antidiskriminierungsgesetzes fordert die Fraktion Die LINKE eine Reform. Das Antidiskriminiserungsgesetz sollte helfen, Diskriminierungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen   Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer  Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu  beseitigen. "Auch zehn Jahre nach seiner Einführung ist Diskriminierung in  Deutschland immer noch kein Randphänomen", stellt die LINKE in ihrem Antrag (18/10864) fest. So habe laut einer im April 2016 veröffentlichten Untersuchung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fast jeder dritte Mensch in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren Diskriminierung erlebt.

Kernpunkt des Antrags ist die Einführung eines "echten" Verbandsklagerechts. Antidiskriminierungsverbände, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen sollen wegen Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot klagen können. Sanktionen bei Diskriminierungen sollen europäischen Vorgaben entsprechend "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein. Der Antrag wird am Donnerstag, den 19. Januar 2017, erstmals im Plenum beraten, zusammen mit einem Antrag der Grünen ähnlichen Inhalts.