Soziale Gerechtigkeit

Nein heißt Nein

Martina Renner

Am Donnerstag hat der Bundestag ein strengeres Sexualstrafrecht beschlossen. "Nein heißt Nein" soll künftig der Grundsatz für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung lauten. Kritik gab es an der mit der Reform ebenfalls geschaffenen Möglichkeit, Geflüchtete schneller abzuschieben.

"Nein heißt Nein" soll künftig der Grundsatz für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung lauten. Darin waren sich die Redner_innen aller Fraktionen einig bei der am Donnerstag geführten Debatte über zwei Gesetzentwürfe zur Reform des Sexualstrafrechts. Ziel ist, die Rechte der Opfer von Sexualdelikten zu stärken.

Zukünftig steht unter Strafe, wenn der Täter gegen den "erkennbaren" Willen des Opfers handelt – also gegen ein erkennbares "Nein". Dieser Grundsatz wurde nach der zweiten und dritten Lesung einstimmig verabschiedet, mit allen 601 Stimmen sowohl der Großen Koalition als auch aus der Opposition von LINKEN und Grünen. Damit setzt Deutschland endlich nicht nur einen Beschluss des Europarates von 2011 um, sondern kommt auch Forderungen nach, die von Feministinnen sowie Beratungs- und Nothilfeeinrichtungen für Frauen seit Jahrzehnten gestellt wurden.

Die Opposition enthielt sich allerdings bei der Abstimmung über den gesamten Gesetzesentwurf. DIE LINKE kritisierte die mit der Reform verbundene Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes, mit der die Möglichkeit der Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft und damit auch eine Ausweisung schneller möglich sein wird. "Es ist bezeichnend, dass die Regierungskoalition diese längst überfällige und sehr zu begrüßende Reform nutzt, um die Gesetzeslage für Geflüchtete noch weiter zu verschlechtern“, kommentierte Martina Renner.