BGH entmachtet Opposition

Quelle: taz.de/15.03.2017/Dokumentation

Der Bundesgerichtshof hat Anträge von Linkspartei und Grünen, den NSA-Whistleblower Edward Snowden nach Deutschland zu laden, als unzulässig abgelehnt. Die Minderheit im NSA-Untersuchungsausschuss habe gar kein Klagerecht.

Der Bundestag hat den Ausschuss im März 2014 eingesetzt, um die Überwachung durch den US-Geheimdienst NSA in Deutschland zu untersuchen. Seitdem fordern Linke und Grüne, dass Snowden vor dem Ausschuss aussagen soll. Im Mai 2014 beschloss der Ausschuss zwar, Snowden als Zeugen zu hören. Die Ausschussmehrheit aus SPD und Union will allerdings nach Moskau reisen, wo Snowden seit 2013 lebt, um ihn dort zu sprechen. Die Koalition und die Bundesregierung wollen eine Einladung nach Deutschland vermeiden, weil das Ärger mit den USA bringen würde. Snowden lehnt ein Gespräch in Russland aber als zu unsicher ab, er will nur in Deutschland aussagen.

Deshalb haben Linke und Grüne mehrfach beantragt, Snowden mit freiem Geleit nach Deutschland einzuladen. Die Koalitionsmehrheit hat dies jedoch immer abgelehnt; eine Minderheit im Untersuchungsausschuss könne zwar bei der Auswahl der Zeugen mitreden, dagegen sei die Bestimmung des Orts einer Aussage vom Minderheitenrecht aber nicht mehr gedeckt. Dagegen klagten die beiden Ausschussmitglieder Martina Renner (Linkspartei) und Konstantin von Notz (Grüne) beim Bundesgerichtshof.

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