BND kann Internetverkehr nicht zuverlässig nach In- und Ausland filtern und verstößt so gegen Gesetze

Quelle: netzpolitik.org/07.10.2016/Dokumentation

In zwei unabhängigen Gutachten kam Experten zu dem Schluss, dass man bei IP-Paketen nicht eindeutig unterscheiden kann, ob sie aus dem In- oder Ausland stammen. Der BND darf ohne spezielle Genehmigung keine Deutschen abhören, kann aber auch nicht alle Deutschen ausfiltern, wenn er Internetverkehre abschnorchelt – und das ist rechtswidrig.

Der BND ist ein Auslandsnachrichtendienst. Er soll Informationen außerhalb Deutschlands beschaffen. Will er Deutsche abhören, braucht er – im Regelfall vorher – eine sogenannte G-10-Anordnung, eine Genehmigung. Aber wie kann der BND ausschließen, dass er Deutsche mitabhört, wenn er an Glasfasern lauscht, über die sowohl deutsche als auch ausländische Internetverkehre laufen?

Das ist eine der immer wieder aufkommenden Fragen im NSA-Untersuchungsausschuss. Daher hat der Ausschuss nun zwei Gutachten angefordert, um zu verstehen, ob der BND anhand der IP-Adresse eines Datenpaketes eindeutig bestimmen kann, woher es kommt, ob er dadurch zuverlässig deutsche Kommunikation ausfiltern kann und ob man ohne weiteres Inhalte auf einer Leitung unterscheiden kann.

Eines der beiden Gutachten stammt von Kay Rechthien, Frank Rieger und Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC). Das zweite wurde von Prof. Dr. Gabi Dreo Rodosek vom Lehrstuhl für Kommunikationssysteme und Netzsicherheit an der Bundeswehr-Universität München erstellt. Beide Gutachten kommen im Kern zum gleichen Ergebnis:

Es ist unmöglich, mit einhundertprozentiger Sicherheit zu bestimmen, ob ein Datenpaket sich vom Inland aus zu einem Ziel im Inland bewegt oder nicht. Genausowenig kann man ohne einen tiefen Einblick in den Inhalt der Datenpakete die Art der transportierten Daten unterscheiden. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

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