Beschluss des Bundesgerichtshof zur Beweisaufnahme im Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss

Quelle: www.bundesgerichtshof.de

Der Bundesgerichtshofs hat festgestellt, dass der Untersuchungsausschuss des Bundestages verpflichtet ist, von der Bundesregierung auch Akten der Geheimdienste beizuziehen, die diese bereits dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Verfügung gestellt hatte. Das hatten die Ausschussmitglieder Martina Renner (Die Linke), Benjamin Strasser (FDP) und Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) gegen die Mehrheit im Untersuchungsausschuss beantragt.

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