Bundesverfassungsgericht: "NPD kann verfassungsfeindliche Ziele nicht durchsetzen"

Quelle: tagesspiegel.de/17.01.2017/Dokumentation

Deutschlands oberste Richter bescheinigen der NPD ein rassistisches Weltbild. Doch der Antrag auf ein NPD-Verbot scheitert an deren Bedeutungslosigkeit. Die Parteichefs machen aus ihrer Freude keinen Hehl.

Sie verzichten auf lauten Jubel, doch einige Provokationen müssen sein. Der frühere NPD-Generalsekretär Peter Marx zeigt im Saal des Bundesverfassungsgerichts schon vor dem Urteil minutenlang mit erhobener rechter Hand das Victory-Zeichen. Und Udo Voigt, Ex-Chef der NPD und seit 2014 Mitglied des Europaparlaments, trägt am Dienstag im Bundesverfassungsgericht demonstrativ das "goldene Parteiabzeichen", das ihm am 18. März 2003 an selber Stelle Marx ans Revers geheftet hatte.

Damals scheiterte der erste Antrag auf ein Verbot der Partei, der zweite ist jetzt auch nicht durchgekommen. "Es ist mir ein innerer Vorbeimarsch, in die Gesichter der Innenminister zu sehen", giftet Voigt nach dem Urteil. Es stört ihn auch nicht, dass die Richter in Karlsruhe sich die NPD diesmal inhaltlich vornahmen und zu einer harten Bewertung gekommen sind. Seine Partei ist wieder einmal gerettet.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts bescheinigt der NPD in der mehr als zweistündigen Urteilsbegründung ein demokratiefeindliches, rassistisches Weltbild und eine "Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus". Es seien "deutliche Parallelen" zu erkennen, sagt Richter Peter Müller und zählt auf: „Das Konzept der Volksgemeinschaft, die antisemitische Grundhaltung und die Verächtlichmachung der bestehenden demokratischen Ordnung“.

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