Das rechte Auge bleibt blind

Quelle: www.taz.de

Viele Delikte mit mutmaßlich rechtsextremem Hintergrund werden von der Polizei nicht als solche erfasst. Das zeigt eine Anfrage der Linken.

Es ist eine Liste, die man nicht besonders gerne liest. Sie beginnt mit „a) Angriff mit einer Machete am 11. Februar 2016 auf Bewohner einer Geflüchtetenunterkunft in Kelheim (Bayern)“ und endet mit „w) Fahrzeugattacke auf eine antifaschistische Demonstration am 16. Mai 2018 in Salzwedel (Sachsen-Anhalt)“.

Dazwischen eine lange Liste weiterer Taten aus den letzten zwei Jahren. Ein Doppelmord an einem lesbischen Paar ist darunter, eine ägyptische Studentin, die von einem Auto überfahren wurde, ein Tötungsversuch an einem Obdachlosen, Schüsse auf einen Dönerimbiss. 23 Gewalttaten sind es insgesamt, ihr gemeinsamer Nenner: Ein rechtsradikaler oder rassistischer Hintergrund erscheint angesichts der Tatumstände mindestens plausibel.

Das sieht die Polizei aber offenbar anders: Nur drei der aufgezählten Taten wurden als politisch motivierte Kriminalität der Kategorie rechts erfasst, wie die Bundesregierung jetzt auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Martina Renner mitteilte.

„Politischer Unwille“

„Ob und wann die Polizei rechte und rassistische Gewalttaten als solche registriert und wann nicht gleicht einem Blick in die Glaskugel“, sagt die Linken-Abgeordnete Martina Renner. Dass die Definition und Erfassung politischer Gewalt fehlerhaft sei, sei lange bekannt, trotzdem hätten die staatlichen Behörden bisher kaum dazu gelernt.

„Das ist kein Zufall, sondern politischer Unwille“, sagt Renner. „Die Leidtragenden sind die Opfer rassistischer und rechter Gewalttaten und Tötungsdelikte und ihre Angehörigen, denen womöglich Entschädigungsansprüche versagt bleiben.“ Renner fordert eine unabhängige Kommission, die Taten bei Verdacht auf eine politische Motivation überprüft.

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