Der Staatstrojaner bleibt im Dunkeln

Quelle: www.spiegel.de/29.01.2018/Dokumentation

Entschuldigung, aber das geht Sie nichts an - so lautet sinngemäß die Antwort der Bundesregierung an die Fraktion der Linken, die nach Details zum sogenannten Staatstrojaner gefragt hatte. Dieses Hacker-Werkzeug wird mittlerweile vom Bundeskriminalamt (BKA) eingesetzt, um auch verschlüsselte Kommunikation mitzulesen, nachdem die Große Koalition vergangenen Sommer die rechtliche Grundlage dafür geschaffen hat.

In ihrer Kleinen Anfrage zur "Informationstechnischen Überwachung" hatten die Linken detaillierte Fragen zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und zur Onlinedurchsuchung gestellt. Zu detailliert für die Bundesregierung, die mit Verweis auf das Staatswohl einige Antworten komplett verweigert. Konkret betrifft das den Versuch der Linken, herauszufinden, ob der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die gleiche Überwachungstechnik nutzen wie BKA und Zoll.

"Dass die Bundesregierung der Öffentlichkeit verheimlichen will, wer die Rechtskonformität der BKA-Überwachungsprogramme überprüft," hält Martina Renner, Innenexpertin der Linksfraktion, für "besonders problematisch". Sie geht davon aus, dass "ausgerechnet eine deutsche Tochterfirma einer US-amerikanischen Consultingfirma damit betraut" wurde.

Denn auch die zweite Überwachungssoftware des BKA, die kommerziell vertriebene Software FinFisher/FinSpy des deutsch-britischen Entwicklers Elaman/Gamma, wurde von so einer Firma überprüft, der CSC Deutschland Solutions. Die US-Mutterfirma von CSC Deutschland wiederum war ein bekannter Auftragnehmer von US-Geheimdiensten. Das Unternehmen heißt mittlerweile DXC Technology.

"Die Frage nach den technischen Möglichkeiten ist zentral", sagt Renner. "Was können die Programme wirklich und wer hat das nach welchen Kriterien überprüft? Wenn am Ende Unternehmen, die aufs Engste mit den Geheimdiensten beiderseits des Atlantiks verbandelt sind, mit der Zertifizierung betraut werden, sind alle Beteuerungen über die angebliche Gesetzeskonformität der Ausspähung von Smartphones und Rechnern der Bürgerinnen und Bürger nichts wert."

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