Der steinige Weg der Thüringer Regierungen zum NPD-Verbotsverfahren

Quelle: thueringer-allgemeine.de/13.01.2017/Dokumentation

Der Verfassungsschutz zählt in seinem jüngsten Bericht noch etwa 220 NPD-Mitglieder. Schon die Vorgänger der jetzigen Regierung unterstützten das Zustandekommen der Klage in Karlsruhe. Dabei gerieten sie selbst unter Druck.

Im September 2009 demonstrierte auch die CDU-Spitzenpolitikerin Christine Lieberknecht in Pößneck gegen das sogenannte Fest der Völker, einen Neonazi-Aufmarsch mit Rechtsrockmusik. Einige Woche später wurde sie zur Thüringer Ministerpräsidentin gewählt und stand bis Dezember 2014 einer großen Koalition von CDU und SPD vor.

Ihr Auftritt in Pößneck bildet eine Zäsur für die Regierungspolitik im Freistaat. Agierte die CDU unter ihrem Amtsvorgänger Dieter Althaus (CDU) eher zurückhaltend gegen Strömungen und Gruppierungen in der rechtsextremen Szene, forcierte die Landesregierung unter Lieberknecht nun diese Aktivitäten deutlich.

Thüringen liefert 90 Indizien für das Verfahren

Einmütig verabschiedete Ende September 2009 das neue Landesparlament während seiner Konstituierung eine "Gemeinsame Erklärung für ein demokratisches, weltoffenes und tolerantes Thüringen". Neben der Verpflichtung, rechtsextremen und rassistischen Bestrebungen konsequent engegegenzutreten, wird die Landesregierung von den Abgeordneten aus CDU, SPD, Linken, Grünen und FDP auch aufgefordert, ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht zu unterstützen, sobald "begründete Aussicht auf einen Erfolg besteht".

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