"Keine dauerhaft strukturelle Fehlentwicklung"

Quelle: www.zeit.de/20.12.2017

Drei Gefangene starben im Dessauer Polizeirevier. Eigentlich ein Fall für die Bundesanwaltschaft. Die lehnt Ermittlungen aber ab – mit schwammiger Begründung.

1997 – 2002 – 2005: Diese Jahreszahlen markieren drei bis heute ungeklärte Todesfälle. Sie alle ereigneten sich im Dessauer Polizeirevier während oder unmittelbar nach der Festnahme. Jedes Mal starb ein Gefangener, der zu Lebzeiten eher am Rande der Gesellschaft stand. Und jedes Mal stand der Verdacht der Misshandlung durch Polizeibeamte im Raum. Der erste, Hans-Jürgen R., wurde nach seiner Entlassung mit schweren inneren Verletzungen aufgefunden. Er starb im Krankenhaus, Ermittlungen wurden eingestellt. Der zweite, der Obdachlose Mario B., starb an einem Schädelbasisbruch. Auch hier wurden Ermittlungen eingestellt.

Der dritte und prominenteste, Oury Jalloh, ein Asylbewerber aus Sierra Leone, verbrannte in seiner Zelle. Eine zweite Obduktion stellte zudem einen vorangegangenen Nasenbeinbruch fest. Ermittlungen an seinem Fall laufen vor allem, weil engagierte Anwälte und Unterstützer seit mehr als 12 Jahren Druck machen. Sie glauben: Es war Mord.

Unterstützerkreis reicht neue Strafanzeige ein

Auch "eine dauerhaft strukturelle Fehlentwicklung" innerhalb der Beamtenschaft – was ein weiterer Ermittlungsgrund wäre – habe die Bundesanwaltschaft geprüft. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Linkenabgeordneten Martina Renner hervor, die ebenfalls ZEIT ONLINE vorliegt. Eine solche Fehlentwicklung müsse so weit reichen, "dass aus ihr eine grundsätzliche Bereitschaft zu Begehung schwerster Straftaten" hervorginge und Bevölkerungsteile sich "ernsthaft willkürlicher Polizeigewalt ausgesetzt sähen". Anzeichen dafür konnte der Generalbundesanwalt aber nicht erkennen.

Für Renner ist die Antwort des Ministeriums völlig unverständlich, die Begründung haarsträubend. "Sowohl die Schwere des Tatvorwurfs im Fall Oury Jalloh als auch die Tatsache, dass in dem Dessauer Polizeirevier innerhalb von acht Jahren drei sozial eher randständige Menschen unter bis heute ungeklärten Umständen aufgrund von Gewalteinwirkung starben, hätten diese Übernahme geboten", findet Renner. Stattdessen gebe der Generalbundesanwalt denjenigen in der Justiz Sachsen-Anhalts Rückendeckung, die eine Aufklärung der Todesumstände und eine Bestrafung der Verantwortlichen bis heute verzögert und blockiert hätten.

Mehr lesen Sie hier