NPD ist verfassungsfeindlich – wird aber nicht verboten

Quelle: thueringer-allgemeine.de/18.01.2017/Dokumentation

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag ein Verbot der rechtsextremen NPD abgelehnt. Zugleich stellten die Richter aber die Verfassungsfeindlichkeit der Partei fest. Aus ihrer Sicht ist sie derzeit aber zu schwach, um sie zwingend zu verbieten. Damit scheiterten die Bundesländer nach 2003 ein zweites Mal beim Versuch, die NPD verbieten zu lassen. Im Gegensatz zum ersten Anlauf beteiligten sich die Bundesregierung und der Bundestag diesmal nicht mit eigenen Verbotsanträgen. In Thüringen fielen die Reaktionen auf das ausbleibende NPD-Verbot ganz unterschiedlich aus.

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