NSA-Untersuchungsausschuss: BGH weist Antrag auf Vernehmung Snowdens endgültig zurück

Quelle: heise.de/15.03.2017/Dokumentation

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Forderung von Oppositionsvertretern im NSA-Untersuchungsausschuss abgewiesen, den Whistleblower Edward Snowden in Deutschland zu vernehmen. Zwei Politiker der Grünen und der Linken wollten mit ihrer Beschwerde beim BGH eine Entscheidung des Ausschusses für eine Vernehmung Snowdens in der Hauptstadt erzwingen. Der BGH hat die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen, weil die zwei Politiker nicht das nach Ansicht der Richter dafür notwendige "Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestags" repräsentieren (BGH Az. 3 ARs 20/16).

Martina Renner (Linke) und Konstantin von Notz (Grüne) sitzen für ihre Fraktionen im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Der ist sich seit 2014 eigentlich einig, dass Snowden als Zeuge aussagen sollte. Dazu gekommen ist es allerdings nie. Während die sechs Vertreter der Großen Koalition eine Vernehmung des ehemaligen NSA-Mitarbeiters im russischen Exil oder per Videoschaltung bevorzugten, versuchen Renner und von Notz seit Jahren, eine Aussage Snowdens in Berlin durchzusetzen.

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