"Presse muss Quellenschutz zusichern können"

Quelle: jungewelt.de/03.01.2017/Dokumentation

Der BND überwachte offenbar Medienvertreter_innen im Ausland. Der NSA-Untersuchungsausschuss war darüber nicht informiert. Die junge welt sprach mit Martina Renner über dem massiven Eingriff in die Pressefreiheit und die Konsequenzen.

Der Bundesnachrichtendienst, BND, überwache weltweit Journalistinnen und Journalisten, heißt es im Magazin Der Spiegel. Was ist Ihnen darüber bekannt?

Sowohl der NSA-Untersuchungsausschuss als auch das parlamentarische Kontrollgremium haben sich mit illegalen Überwachungsaktionen des Bundesnachrichtendienstes in der Vergangenheit befasst, betroffen davon waren befreundete Regierungen, Parlamente und Hilfsorganisationen im Ausland. Wir hatten vermutet, dass sich die rechtswidrige Spionage des BND auch auf Pressevertreterinnen und -vertreter beziehen könnte und hatten Einzelfälle wie den der Spiegel-Korrespondentin Susanne Koelbl untersucht. Neu ist – was wir eben nicht aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses erfahren haben – dass der BND systematisch Korrespondenten im Ausland, vor allem in Krisenregionen, aber auch solche von großen Medienunternehmen überwacht haben soll und es möglicherweise immer noch tut.

Wie ist zu erklären, dass im Untersuchungsausschuss dazu nichts ans Tageslicht kam?

Wir hatten Indizien aus Einzelfällen – und auf Druck der Opposition im Bundestag erzwungen, dass sich der Ausschuss mit fragwürdigen Suchbegriffen befasst, die der BND selbst einsetzt. Aber unter jenen, die der BND uns dann unter streng geheimen Bedingungen in seinem Gebäude in Berlin vorgelegt hat, war von denen, um die es jetzt in den Presseberichten geht, keine Rede. Entweder hat man sie uns bewusst vorenthalten, oder das Bundeskanzleramt als zuständige Aufsichtsbehörde wusste selbst nichts davon. Wir können da nur spekulieren. Wenn jetzt die Süddeutsche Zeitung einen hochrangigen BND-Mitarbeiter zitiert, diese Suchbegriffe seien deaktiviert worden, ist das allerdings zu bezweifeln: Wäre es so gewesen, hätten wir als Untersuchungsausschuss darüber Kenntnis erhalten müssen. Denn genau dies betrifft den erweiterten Untersuchungsauftrag.

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