Rassistische Kontrolle der Bundespolizei: Straffrei und substanzlos

Quelle: taz.de.de/25.05.2017/Dokumentation

Für Kanwal Sethi war der 1. Februar 2017 ein guter Tag. Da entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach fast drei Jahren zu seinen Gunsten. Der Leipziger Filmregisseur sei am 31. März 2014 zu Unrecht von zwei Bundespolizisten am Erfurter Hauptbahnhof kontrolliert worden. Die Behauptung der Beamten, Sethi habe sich wie ein Taschendieb verhalten und sei ihnen deshalb aufgefallen, konnten sie im Laufe des Verfahrens nicht glaubhaft untermauern.

Öffentlich wurde stattdessen, dass die betroffenen Beamten sich bezüglich ihrer Stellungnahmen abgesprochen hatten – und "zur Vorbereitung der Zeugenaussage" sogar zur zuständigen Bundespolizeidirektion nach Pirna zitiert worden waren. Abgesprochene Zeugenaussagen seien keine Beweismittel mehr, entschied die entsetzte Dresdener Richterin.

Die Bundestagsfraktion der Linken nahm diesen Vorfall zum Anlass, eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu stellen.

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