Überwachungspraktiken des BND: Selbst legalisiert verstoßen sie gegen die Verfassung

Quelle: netzpolitik.org/20.10.2016/Dokumentation

Am morgigen Freitag stimmt der Bundestag über Änderungen am BND-Gesetz ab. Das BND-Gesetzespaket wird schwerwiegende Folgen haben, zum Nachteil der Grundrechte und zum Vorteil für den BND – denn seine Befugnisse werden massiv ausgeweitet.

Damit wird legalisiert, was der BND schon heute tut. Der NSA-Untersuchungsausschuss und Enthüllungen in der Presse haben in den vergangenen zweieinhalb Jahren diverse Rechtsverstöße sowie fragwürdige Rechtsauffassungen und Praktiken deutscher Geheimdienste ans Licht gebracht.

Statt diese nun einzuschränken, erfolgt die gesetzliche Manifestation dieses Zustandes. Unter Nichtbeachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben und entgegen der Meinungen vieler. Darunter: drei Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, die OSZE, namhafte Juristen, Wirtschaftsvertreter, Journalistenverbände, zahllose Menschenrechtsorganisationen, ARD und ZDF sowie die Opposition im Bundestag.

Die Vergangenheit hat gelehrt, dass ausgeweitete Befugnisse staatlicher Stellen kaum mehr zurückgenommen werden. Daher ist das Schaffen dieser Fakten hochproblematisch. Besonders da die gesetzlichen Neuregelungen zahlreiche Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss ignorieren. Dieser wird im nächsten Jahr, nach Abschluss der Vernehmungen, einen Abschlussbericht vorlegen.

Teil dieses Berichtes werden gemäß des Untersuchungsauftrages "Empfehlungen zur Wahrung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzes der informationellen Selbstbestimmung, der Privatsphäre, des Fernmeldegeheimnisses und der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme sowie der sicheren und vertraulichen Kommunikation in der staatlichen Sphäre" sein.

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