Bundestag debattiert Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses

Martina Renner

„Verfehlt und gefährliche Symbolpolitik.“ So beurteilte die linke Bundestagsabgeordnete Martina Renner am Freitag im Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss. Denn, so Renner: „Die Lehre aus dem NSU-Komplex zu ziehen, bedeutet eine verstärkte gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rassismus – auf allen Ebenen, auch in den Institutionen.“

Am Freitag haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses (Drucksache 18/3007) sowie über einen Antrag der Grünen Bundestagsfraktion „Hasskriminalität wirkungsvoll statt symbolisch verfolgen“ (Drucksache 18/3150) beraten.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Erweiterung des § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuchs zu Körperverletzungsdelikten vor. Martina Renner nannte die vorgeschlagene Änderung in der Bewertung der Tatmotivation „inhaltlich beliebig und viel zu weit gefasst“. Sie gehe am Kern des Problems vorbei, denn schon unter der jetzigen Fassung seien RichterInnen und StaatsanwältInnen gehalten, die Tatmotivation bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. „Sie tun dies aber vor allem bei rassistisch motivierten Gewalttaten in der Regel nicht – wie nicht zuletzt die skandalösen Urteile nach rassistischen Angriffen in Pirna und Bernburg gezeigt haben“, so Renner.

Außerdem sieht der Entwurf vor, die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts zu vereinfachen, sodass dieser frühzeitiger in Verfahren eingebunden werden kann, wenn sich objektive Anhaltspunkte ergeben, dass seine Zuständigkeit in Betracht kommt. Renner sieht diesen Vorschlag „skeptisch“, denn die Generalbundesanwaltschaft habe zwar die Übernahme der 23 in diesem Jahr begangenen Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte geprüft, aber in keinem einzigen Fall übernommen. „Wir brauchen eine Neujustierung im Umgang der Justiz mit rechtsextremer und rassistischer Gewalt und keine symbolische Gesetzesänderung“, so Renner.

Die Bundestagsabgeordnete bemängelte zudem die mangelnde Umsetzung der dringend empfohlenen Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Projekte gegen Rechtsextremismus: „Hier ist die Koalition auf halber Strecke stehen geblieben.“ Noch immer fehlten zehn Millionen der auch von den Sozialdemokraten zugesagten 50 Millionen Euro. „Das macht sich vor allem im Westen bemerkbar – wo beispielsweise in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen noch immer spezialisierte Opferberatungsstellen fehlen“, erklärte Renner.

DIE LINKE wollte zur Debatte zwei Entschließungsanträge einbringen: Einen Antrag auf Aufstockung der Mittel für „Demokratie leben“ auf 50 Millionen – und zwar für die zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus. Und einen Antrag auf ein humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt. „Die Regierungskoalition hat es abgelehnt, die beiden Anträge überhaupt hier zu behandeln“, kritisierte Renner.

Rede von Martina Renner
Antrag der Grünen
Gesetzentwurf der Bundesregierung