"Die bisherigen Konsequenzen aus dem NSU-Komplex: Bilanz und Ausblick"

Martina Renner

Öffentliches Fachgespräch am 20. Oktober 2014 in Berlin zum Stand der Aufklärung im NSU-Komplex sowie zur Frage: Welche Konsequenzen wurden bislang aus dem Staatsversagen bei der Bekämpfung von Rechtsterrorismus und rassistischer Gewalt gezogen?

Expertinnen und Experten ziehen Bilanz zum Stand der parlamentarischen und juristischen Aufklärung im NSU-Komplex. Zum anderen geht es um die Frage, welche Konsequenzen bislang tatsächlich aus dem Staatsversagen bei der Bekämpfung von Rechtsterrorismus und rassistischer Gewalt gezogen worden sind: Wie sind die Ankündigungen umfassender Reformen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und bei diversen Landesämtern für Verfassungsschutz zu bewerten? Hat sich etwas geändert an der polizeilichen und justiziellen Aufarbeitung rassistisch motivierter Gewalttaten? Ist die neonazistische Bewegung durch die Misserfolge der NPD und staatliche Maßnahmen in die Defensive geraten? Und welche parlamentarischen Schritte sind jetzt notwendig, um die weitere Aufklärung im NSU-Komplex zu begleiten?

Ausgangspunkt für das Fachgespräch ist zum einen, dass noch immer zentrale Fragen in Bezug auf die rassistische Mord- und Anschlagsserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ offen sind: Bis heute wissen die Angehörigen der Mordopfer nicht, warum ihre Väter, Brüder und Söhne vom NSU erschossen wurden. Noch immer ist ungeklärt, inwieweit das Unterstützerinnen- und Unterstützer-Netzwerk des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in die Mord- und Anschlagsserie eingeweiht war. Hinzu kommen zahlreiche offene Fragen rings um die neonazistischen V-Leute im Unterstützerinnen- und Unterstützernetz des mutmaßlichen Kerntrios und in Bezug auf den Umgang der Verfassungsschutzämter mit dem Wissen der Geheimdienste über rechtsterroristische Strukturen und ihre Aktivitäten seit 1990.

Zum anderen finden sich in den Abschlussberichten der NSU-Untersuchungsausschüsse im Deutschen Bundestag sowie in den Landtagen von Bayern, Sachsen und Thüringen einerseits zahlreiche parteiübergreifende Empfehlungen für die Strafverfolgungsbehörden und die Verfassungsschutzämter aus dem NSU-Komplex. Andererseits mangelt es an einer kritischen Bestandsaufnahme zur bisherigen Umsetzung der Konsequenzen aus dem NSU-Komplex.

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