Quellenschutz geht weiter vor Strafverfolgung

Martina Renner

„Das Prinzip Quellenschutz vor Strafverfolgung gilt für die deutschen Geheimdienste offensichtlich auch noch mehr als 30 Jahre nach dem Oktoberfestattentat und trotz 22 Toten", erklärte Martina Renner, Bundestagsabgeordnete der LINKEN. "Die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage nach dem Umfang der Aktenvernichtungen und dem Einsatz von V-Leuten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, den BND und den MAD im Oktoberfestattentats-Komplex ist ein Schlag ins Gesicht der vielen überlebenden Verletzten – und letztendlich auch ein deutlicher Hinweis, dass hier die Strafverfolgung immer noch hinter dem Geheimhaltungsprinzip zurückstehen soll“, sagt Renner, die auch Mitglied im Innenausschuss ist. „Die Behauptung der Bundesregierung, beim BND gäbe es lediglich eine einzige Quellenmeldung zum Oktoberfestattentat ist schlicht unglaubwürdig.“

In einer Kleinen Anfrage hatte die Linksfraktion nach den Akten von BND, Verfassungsschutz und MAD gefragt. Informationen bekam sie nicht. Diese seien "so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann", schreibt die Bundesregierung. Zwar wurden die Ermittlungen von Seiten der Bundesanwaltschaft wieder aufgenommen, für die Bundesregierung jedoch hat der Quellenschutz weiter oberste Priorität.

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