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Das Verbot von racial profiling muss ins Gesetz!

Das Verbot von racial profiling muss ins Gesetz!

Martina Renner

Eine Politik, die Flucht und Geflohenen zuerst mit Kontrolle und Abschreckung begegnen will, missbraucht die Bundespolizei. Für Die Linke muss Polizeiarbeit der Öffentlichen Sicherheit dienen, nicht Instrument einer repressiven Migrationspolitik sein. Denn gesellschaftliche Probleme muss die Politik lösen! Das Verbot von Diskriminierung und racial profiling gehören ins Gesetz.

Damit Bundespolizist:innen ihre Arbeit auf Bahnhöfen, an Flughäfen und an den Grenzen rechtssicher bewältigen können!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen,

ich denke nicht, dass sich das Bundesverfassungsgericht bei Entscheidungen vorstellt, dass sich der Gesetzgeber mit der Umsetzung 8 Jahre Zeit lässt. Nun liegt der Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz endlich vor. Grundprobleme löst er nicht.

Immer noch ist die Bundespolizei im Kern eine Grenzschutzpolizei. Die Bundespolizei ist famit im Kern Instrument der Politik, die meint, man müsse Flucht und Geflohenen zuerst mit Kontrolle und Abschreckung begegnen. Für uns LINKE muss Polizeiarbeit die öffentliche Sicherheit im Blick haben und nicht Instrument einer repressiven Migrationspolitik sein.

Nun zu den weiteren konkreten Kritikpunkten:

Die Befugnisse zur Gefahrenabwehr werden teils deutlich erweitert. Entsprechende Maßnahmen werden aber fast nie evaluiert. Ihr Nutzen ist oft völlig offen. Aber sie binden massiv Ressourcen und Personal.

Unsere Kritik bezieht sich auch darauf, dass allein die Beamten und Beantinnen über den Einsatz von Bodycams entscheiden. Diese dienen aber nicht allein dem Schutz der Polizei.

Sie können auch rechtswidrige Maßnahmen dokumentieren, oder sogar verhindern. In Dortmund läuft derzeit ein Prozess gegen die Polizisten, die Mouhamed Dramé erschossen haben. Keiner der 12 Beamten hatte seine Bodycam eingeschaltet. Laufende Aufnahmen hätten die Beamten vielleicht gebremst, auf jeden Fall die Aufklärung durch die Justiz heute erleichtert.

Der Gesetzentwurf reagiert für uns unzureichend auf die Praxis des racial profiling. Rassistische Diskriminierung erledigt sich nicht, indem die Beamtinnen und Beamten per Gesetz fehlerfrei erklärt werden. Die neue Kontrollquittung wird es Betroffenen kaum leichter machen, Rechtsschutz zu erhalten. Oder würden Sie in einer einschüchternden Situation darum bitten? Deshalb müssen das Verbot von racial profiling und die Verpflichtung, polizeiliches Handeln zu quittieren, ins Gesetz.

[es gilt das gesprochene Wort]

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Die rechtsradikale AfD hat die kommunale Ebene für sich entdeckt, spätestens seit sie im Landkreis Sonneberg seit Juli 2023 einen Landrat stellt. Sie geriert sich besonders im ländlichen Raum als Kümmerer-Partei und bereitet damit auch den Boden für die Landtagswahl am 1. September vor. Martina Renners Rede auf der antifschisten Kundgebung in… Weiterlesen

Das Verbot von racial profiling muss ins Gesetz!

Das Verbot von racial profiling muss ins Gesetz!

Martina Renner

Eine Politik, die Flucht und Geflohenen zuerst mit Kontrolle und Abschreckung begegnen will, missbraucht die Bundespolizei. Für Die Linke muss Polizeiarbeit der Öffentlichen Sicherheit dienen, nicht Instrument einer repressiven Migrationspolitik sein. Denn gesellschaftliche Probleme muss die Politik lösen! Das Verbot von Diskriminierung und racial profiling gehören ins Gesetz.

Damit Bundespolizist:innen ihre Arbeit auf Bahnhöfen, an Flughäfen und an den Grenzen rechtssicher bewältigen können!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen,

ich denke nicht, dass sich das Bundesverfassungsgericht bei Entscheidungen vorstellt, dass sich der Gesetzgeber mit der Umsetzung 8 Jahre Zeit lässt. Nun liegt der Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz endlich vor. Grundprobleme löst er nicht.

Immer noch ist die Bundespolizei im Kern eine Grenzschutzpolizei. Die Bundespolizei ist famit im Kern Instrument der Politik, die meint, man müsse Flucht und Geflohenen zuerst mit Kontrolle und Abschreckung begegnen. Für uns LINKE muss Polizeiarbeit die öffentliche Sicherheit im Blick haben und nicht Instrument einer repressiven Migrationspolitik sein.

Nun zu den weiteren konkreten Kritikpunkten:

Die Befugnisse zur Gefahrenabwehr werden teils deutlich erweitert. Entsprechende Maßnahmen werden aber fast nie evaluiert. Ihr Nutzen ist oft völlig offen. Aber sie binden massiv Ressourcen und Personal.

Unsere Kritik bezieht sich auch darauf, dass allein die Beamten und Beantinnen über den Einsatz von Bodycams entscheiden. Diese dienen aber nicht allein dem Schutz der Polizei.

Sie können auch rechtswidrige Maßnahmen dokumentieren, oder sogar verhindern. In Dortmund läuft derzeit ein Prozess gegen die Polizisten, die Mouhamed Dramé erschossen haben. Keiner der 12 Beamten hatte seine Bodycam eingeschaltet. Laufende Aufnahmen hätten die Beamten vielleicht gebremst, auf jeden Fall die Aufklärung durch die Justiz heute erleichtert.

Der Gesetzentwurf reagiert für uns unzureichend auf die Praxis des racial profiling. Rassistische Diskriminierung erledigt sich nicht, indem die Beamtinnen und Beamten per Gesetz fehlerfrei erklärt werden. Die neue Kontrollquittung wird es Betroffenen kaum leichter machen, Rechtsschutz zu erhalten. Oder würden Sie in einer einschüchternden Situation darum bitten? Deshalb müssen das Verbot von racial profiling und die Verpflichtung, polizeiliches Handeln zu quittieren, ins Gesetz.

[es gilt das gesprochene Wort]

Das Verbot von racial profiling muss ins Gesetz!

Das Verbot von racial profiling muss ins Gesetz!

Martina Renner

Eine Politik, die Flucht und Geflohenen zuerst mit Kontrolle und Abschreckung begegnen will, missbraucht die Bundespolizei. Für Die Linke muss Polizeiarbeit der Öffentlichen Sicherheit dienen, nicht Instrument einer repressiven Migrationspolitik sein. Denn gesellschaftliche Probleme muss die Politik lösen! Das Verbot von Diskriminierung und racial profiling gehören ins Gesetz.

Damit Bundespolizist:innen ihre Arbeit auf Bahnhöfen, an Flughäfen und an den Grenzen rechtssicher bewältigen können!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen,

ich denke nicht, dass sich das Bundesverfassungsgericht bei Entscheidungen vorstellt, dass sich der Gesetzgeber mit der Umsetzung 8 Jahre Zeit lässt. Nun liegt der Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz endlich vor. Grundprobleme löst er nicht.

Immer noch ist die Bundespolizei im Kern eine Grenzschutzpolizei. Die Bundespolizei ist famit im Kern Instrument der Politik, die meint, man müsse Flucht und Geflohenen zuerst mit Kontrolle und Abschreckung begegnen. Für uns LINKE muss Polizeiarbeit die öffentliche Sicherheit im Blick haben und nicht Instrument einer repressiven Migrationspolitik sein.

Nun zu den weiteren konkreten Kritikpunkten:

Die Befugnisse zur Gefahrenabwehr werden teils deutlich erweitert. Entsprechende Maßnahmen werden aber fast nie evaluiert. Ihr Nutzen ist oft völlig offen. Aber sie binden massiv Ressourcen und Personal.

Unsere Kritik bezieht sich auch darauf, dass allein die Beamten und Beantinnen über den Einsatz von Bodycams entscheiden. Diese dienen aber nicht allein dem Schutz der Polizei.

Sie können auch rechtswidrige Maßnahmen dokumentieren, oder sogar verhindern. In Dortmund läuft derzeit ein Prozess gegen die Polizisten, die Mouhamed Dramé erschossen haben. Keiner der 12 Beamten hatte seine Bodycam eingeschaltet. Laufende Aufnahmen hätten die Beamten vielleicht gebremst, auf jeden Fall die Aufklärung durch die Justiz heute erleichtert.

Der Gesetzentwurf reagiert für uns unzureichend auf die Praxis des racial profiling. Rassistische Diskriminierung erledigt sich nicht, indem die Beamtinnen und Beamten per Gesetz fehlerfrei erklärt werden. Die neue Kontrollquittung wird es Betroffenen kaum leichter machen, Rechtsschutz zu erhalten. Oder würden Sie in einer einschüchternden Situation darum bitten? Deshalb müssen das Verbot von racial profiling und die Verpflichtung, polizeiliches Handeln zu quittieren, ins Gesetz.

[es gilt das gesprochene Wort]

Hoch lebe der 8. Mai

Martina Renner

Der 8. Mai ruft nicht nur den Jubel der Befreiten und der Befreier zurück, er stellt auch die für Antifaschist*innen zentrale Frage: Was können, was müssen wir tun, um die Faschisten zu schwächen? (Martina Renners Rede zur Feier des Tags der Befreiung in Wien) Weiterlesen

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Martina Renner

Eine Politik, die Flucht und Geflohenen zuerst mit Kontrolle und Abschreckung begegnen will, missbraucht die Bundespolizei. Für Die Linke muss Polizeiarbeit der Öffentlichen Sicherheit dienen, nicht Instrument einer repressiven Migrationspolitik sein. Denn gesellschaftliche Probleme muss die Politik lösen! Das Verbot von Diskriminierung und racial profiling gehören ins Gesetz.

Damit Bundespolizist:innen ihre Arbeit auf Bahnhöfen, an Flughäfen und an den Grenzen rechtssicher bewältigen können!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen,

ich denke nicht, dass sich das Bundesverfassungsgericht bei Entscheidungen vorstellt, dass sich der Gesetzgeber mit der Umsetzung 8 Jahre Zeit lässt. Nun liegt der Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz endlich vor. Grundprobleme löst er nicht.

Immer noch ist die Bundespolizei im Kern eine Grenzschutzpolizei. Die Bundespolizei ist famit im Kern Instrument der Politik, die meint, man müsse Flucht und Geflohenen zuerst mit Kontrolle und Abschreckung begegnen. Für uns LINKE muss Polizeiarbeit die öffentliche Sicherheit im Blick haben und nicht Instrument einer repressiven Migrationspolitik sein.

Nun zu den weiteren konkreten Kritikpunkten:

Die Befugnisse zur Gefahrenabwehr werden teils deutlich erweitert. Entsprechende Maßnahmen werden aber fast nie evaluiert. Ihr Nutzen ist oft völlig offen. Aber sie binden massiv Ressourcen und Personal.

Unsere Kritik bezieht sich auch darauf, dass allein die Beamten und Beantinnen über den Einsatz von Bodycams entscheiden. Diese dienen aber nicht allein dem Schutz der Polizei.

Sie können auch rechtswidrige Maßnahmen dokumentieren, oder sogar verhindern. In Dortmund läuft derzeit ein Prozess gegen die Polizisten, die Mouhamed Dramé erschossen haben. Keiner der 12 Beamten hatte seine Bodycam eingeschaltet. Laufende Aufnahmen hätten die Beamten vielleicht gebremst, auf jeden Fall die Aufklärung durch die Justiz heute erleichtert.

Der Gesetzentwurf reagiert für uns unzureichend auf die Praxis des racial profiling. Rassistische Diskriminierung erledigt sich nicht, indem die Beamtinnen und Beamten per Gesetz fehlerfrei erklärt werden. Die neue Kontrollquittung wird es Betroffenen kaum leichter machen, Rechtsschutz zu erhalten. Oder würden Sie in einer einschüchternden Situation darum bitten? Deshalb müssen das Verbot von racial profiling und die Verpflichtung, polizeiliches Handeln zu quittieren, ins Gesetz.

[es gilt das gesprochene Wort]

Das Verbot von racial profiling muss ins Gesetz!

Das Verbot von racial profiling muss ins Gesetz!

Martina Renner

Eine Politik, die Flucht und Geflohenen zuerst mit Kontrolle und Abschreckung begegnen will, missbraucht die Bundespolizei. Für Die Linke muss Polizeiarbeit der Öffentlichen Sicherheit dienen, nicht Instrument einer repressiven Migrationspolitik sein. Denn gesellschaftliche Probleme muss die Politik lösen! Das Verbot von Diskriminierung und racial profiling gehören ins Gesetz.

Damit Bundespolizist:innen ihre Arbeit auf Bahnhöfen, an Flughäfen und an den Grenzen rechtssicher bewältigen können!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen,

ich denke nicht, dass sich das Bundesverfassungsgericht bei Entscheidungen vorstellt, dass sich der Gesetzgeber mit der Umsetzung 8 Jahre Zeit lässt. Nun liegt der Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz endlich vor. Grundprobleme löst er nicht.

Immer noch ist die Bundespolizei im Kern eine Grenzschutzpolizei. Die Bundespolizei ist famit im Kern Instrument der Politik, die meint, man müsse Flucht und Geflohenen zuerst mit Kontrolle und Abschreckung begegnen. Für uns LINKE muss Polizeiarbeit die öffentliche Sicherheit im Blick haben und nicht Instrument einer repressiven Migrationspolitik sein.

Nun zu den weiteren konkreten Kritikpunkten:

Die Befugnisse zur Gefahrenabwehr werden teils deutlich erweitert. Entsprechende Maßnahmen werden aber fast nie evaluiert. Ihr Nutzen ist oft völlig offen. Aber sie binden massiv Ressourcen und Personal.

Unsere Kritik bezieht sich auch darauf, dass allein die Beamten und Beantinnen über den Einsatz von Bodycams entscheiden. Diese dienen aber nicht allein dem Schutz der Polizei.

Sie können auch rechtswidrige Maßnahmen dokumentieren, oder sogar verhindern. In Dortmund läuft derzeit ein Prozess gegen die Polizisten, die Mouhamed Dramé erschossen haben. Keiner der 12 Beamten hatte seine Bodycam eingeschaltet. Laufende Aufnahmen hätten die Beamten vielleicht gebremst, auf jeden Fall die Aufklärung durch die Justiz heute erleichtert.

Der Gesetzentwurf reagiert für uns unzureichend auf die Praxis des racial profiling. Rassistische Diskriminierung erledigt sich nicht, indem die Beamtinnen und Beamten per Gesetz fehlerfrei erklärt werden. Die neue Kontrollquittung wird es Betroffenen kaum leichter machen, Rechtsschutz zu erhalten. Oder würden Sie in einer einschüchternden Situation darum bitten? Deshalb müssen das Verbot von racial profiling und die Verpflichtung, polizeiliches Handeln zu quittieren, ins Gesetz.

[es gilt das gesprochene Wort]